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Ausbildung Brandschutzbeauftragter

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Die Stellung des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen

Der Brandschutzbeauftragte ist einer jener Fachkräfte in einem Unternehmen, der sich mit dem Schutz von Mitarbeitern, der Umwelt, von Tieren und von Sachvermögen beschäftigt. Er ist speziell für den Brandschutz im Unternehmen erforderlich. Für diese Aufgaben ist er allerdings nicht alleine verantwortlich. Der Brandschutz, also die Vermeidung von Bränden ist Aufgabe aller im Unternehmen und er ist vor allem in der Verantwortung des Unternehmers im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, muss der Unternehmer entweder aufgrund bestimmter rechtlicher Vorschriften, Auflagen von Behörden oder der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Brandschutzbeauftragte bestellen. Der Brandschutzbeauftragte steht dem Unternehmer immer dann zur Verfügung, wenn es darum geht, brandschutzrelevante Aspekte zu bearbeiten. Damit nimmt der Brandschutzbeauftragte eine zentrale Stellung innerhalb des betrieblichen Brandschutzes ein. Vom Unternehmer bestellt, berät der Brandschutzbeauftragte diesen in allen Themen mit Relevanz zum Brandschutz.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Allerdings kann der Unternehmer, will er die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gerecht werden, nicht Jedermann zum Brandschutzbeauftragten bestellen. Grundsätzlich kann der Unternehmer einen seiner Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten bestellen oder eine externe Person mit dieser Aufgabe beauftragen. Unabhängig, für welche Alternative sich der Arbeitgeber entscheidet, müssen einige Voraussetzungen eingehalten werden. Der Brandschutzbeauftragte muss vor seiner Bestellung eine Ausbildung nachweisen. Für eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten eignen sich Personen, die mit ihrer Erfahrung im Betrieb bereits Einblick in die Struktur der Organisation des Brandschutzes besitzen. Für Unternehmen, die mit einer höheren Gefahr von Bränden zu tun haben, sollte der Brandschutzbeauftragte noch eine spezielle Qualifikation nachweisen. Die kann eine feuerwehrtechnische Ausbildung sein oder auch die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für einige Personengruppen liegt aufgrund ihrer Vorkenntnisse bereits eine allgemeine Befähigung für den Brandschutzbeauftragten vor. Wer zum Beispiel eine erfolgreiche Ausbildung zum feuerwehrtechnischen Dienst im gehobenen oder höheren Dienst vorweisen kann, benötigt die Ausbildung nicht. Aktive Feuerwehrleute mit einer erfolgreichen Ausbildung zum Zugführer können die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten verkürzen.

Der Inhalt der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann nur in bestimmten Einrichtungen vorgenommen werden. Es muss sich um besonders qualifizierte Ausbildungsinstitutionen handeln. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist als ein modulares System mit einem praktischen und theoretischen Teil aufgebaut. Die Ausbildung sollte nicht länger als zwei Jahre dauern. Dabei werden Einheiten je 45 Minuten absolviert. Insgesamt 64 Einheiten müssen durchlaufen werden. Die praktische Ausbildung hat insbesondere Feuerlöscheinrichtungen, deren Funktionsweise und Handhabung, zum Inhalt. Beide Module, Theorie und Praxis, müssen erfolgreich bestanden werden. Das theoretische Modul hat insbesondere die Grundlagen des Brandschutzes zum Thema. Dazu zählen die Brandlehre, baulicher und anlagentechnischer Brandschutz und die Brandgefahren. Das theoretische Modul der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten endet mit einer Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung wiederum besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil, die beide erfolgreich bestanden werden müssen.