htt

Befähigte Person

Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen

von

Fahrzeuge sind neben der Prüfung auf Verkehrssicherheit auch auf Betriebssicherheit zu prüfen

Die bekannte Prüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung betrachtet nur den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs. Bei der Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29) steht die Betriebssicherheit des Fahrzeugs im Vordergrund. Die Formel lautet: Betriebssicherheit ist die Summe aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit. Die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person besitzt bei Fahrzeugen noch eine besondere Bedeutung, da hier eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nicht vorgesehen ist.

Die Prüfung durch eine befähige Person ist eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung

Bei der Prüfung durch die befähigte Person ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV D29 „Fahrzeuge“ zu Grunde zu legen. Darüber hinaus können je nach Art, Aufbau, Einrichtung, Ausrüstung und Verwendungszweck des Fahrzeugs noch weitere Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln zu beachten sein. Die Prüfung erfolgt meist im Rahmen einer Sicht-, Funktions-und Wirkungsprüfung. Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich festzuhalten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die Dokumentation der Prüfung soll den Umfang der Prüfung, noch ausstehende (Teil-)Prüfungen und entdeckte Mängel enthalten sein. Weiterhin muss in der Dokumentation eine Beurteilung aufgeführt sein, ob dem Weiterbetrieb des Fahrzeugs etwas entgegensteht. Das Prüfdatum und der Name sowie die Anschrift des Prüfers müssen in der Dokumentation nachgewiesen sein.

Wer darf als befähigte Person Fahrzeuge prüfen?

Eine befähigte Person ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und beruflichen Erfahrung in der Lage, den betriebssicheren Zustand von Fahrzeugen beurteilen zu können. Dieser Grundsatz aus der Betriebssicherheitsverordnung wird durch die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ konkretisiert. Danach muss eine befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung oder erfolgreiches Studium besitzen. Daneben muss eine befähigte Person eine einschlägige Berufserfahrung nachweisen können. Sie muss eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Fahrzeugen und deren Prüfung ausüben. Dies bedeutet insbesondere, dass die befähigte Person sich auf dem aktuellen Stand der Technik für Fahrzeuge befindet und Kenntnisse des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit hat. Eine befähigte Person können sowohl geeignete Mitarbeiter des Unternehmers als auch Mitarbeiter von Technischen Überwachungsbetrieben oder auch Fahrzeug-Fachwerkstätten sein.

Weiterbildungen zur Befähigten Person zur Prüfung von Fahrzeugen

No Events

Diesen Artikel teilen
Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen Reviewed by on .

Fahrzeuge sind neben der Prüfung auf Verkehrssicherheit auch auf Betriebssicherheit zu prüfen Die bekannte Prüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung betrachtet nur den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs. Bei der Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29) steht die Betriebssicherheit des Fahrzeugs im Vordergrund. Die Formel lautet: Betriebssicherheit ist die Summe aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit. Die