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Befähigte Person

Befähigte Person für Sprinkleranlagen

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Sprinkler- und Sprühwasseranlagen leisten einen wertvollen Anteil bei der Brandbekämpfung

Eine Form der automatischen Brandbekämpfung ist die Sprinkleranlage. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Brandbekämpfung in einem Gebäude. Somit stellt die Sprinkleranlage einen wichtigen Schutz für die Gesundheit und das Leben von Menschen sowie von Sachwerten dar. Um diese Funktionalität entfalten zu können, müssen Sprinkleranlagen jederzeit einsatzbereit sein. Doch auch sie unterliegen den Folgen des Verschleißes und der Zeit – doch gerade Einschränkungen in der Wirksamkeit einer Sprinkleranlage können verheerende Folgen haben. Der Betreiber einer solchen Anlage, hat die Wartung, Instandhaltung und Kontrolle der Sprinkleranlage einer befähigten Person zu übertragen. Kommt der Betreiber dieser Verpflichtung nicht nach, erfüllt dies nicht nur den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit (die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, sondern kann im Schadensfall dazu führen, dass der Betreiber für den Schaden oder einen Teil des Schadens haftbar gemacht werden kann.

Die befähigte Person wartet und kontrolliert Sprinkleranlagen

Es erscheint selbstverständlich, dass so sensible wie wertvolle Anlagen nur von Personen gewartet, instand gehalten und kontrolliert werden können, die ein großes Fachwissen über Sprinkleranlagen besitzen. Neben dem Brandschutz wirkt sich die qualifizierte Pflege der Anlagen auch auf den Versicherungsschutz aus. Die Versicherungsinstitute verlangen häufig eine Kontrolle der Anlage nach dem Muster der Betriebssicherheitsverordnung.

Voraussetzungen einer befähigten Person für Sprinkleranlagen

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung handelt es sich immer dann um eine befähigte Person, wenn diese aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer beruflichen Erfahrung und ihres speziellen Wissens in der Lage ist, eine Sprinkleranlage zu kontrollieren und ihren betriebssicheren Zustand zu beurteilen. Näher dazu erläutert die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“: Eine befähigte Person muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (oder Studium)
  • einschlägige berufliche Erfahrung
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld von Sprinkleranlagen.

Die befähigte Person muss Kenntnis haben von dem anerkannten Stand der Technik von Sprinkleranlagen. Sie kennt und kann die Normen und Regeln des Arbeitsschutzes wie das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regel, Unfallverhütungsvorschriften anwenden.

Weiterbildungen zur Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkleranlagen

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