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Befähigte Person

Befähigte Person zur Prüfung von Chloranlagen

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Chlorungsanlagen sind regelmäßig von befähigten Personen zu prüfen

Die Chlorung ist ein Verfahren, bei dem Chlor oder Chlorverbindungen Wasser zugesetzt werden, um es zu desinfizieren und die schädlichen und störenden Wasserinhaltsstoffe zu oxidieren. Die Chlorungsanlagen müssen aufgrund ihrer Gefährlichkeit in verschließbaren Räumen aufgestellt werden. Die für die Chlorung bestimmten Chemikalien müssen ebenfalls verschlossen sein. Die Komponenten der Chlorungsanlagen müssen – einschließlich der Ausrüstung, Verbindungen, Dichtmittel, Zubehör und Lagerbehälter. – den Belastungen, die chemischer, mechanischer und thermischer Natur sein können – standhalten. Um dies zu gewährleisten, müssen Chlorungsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Der Betreiber einer Chlorungsanlage bestellt eine befähigte Person für die Prüfung

Art, Umfang und Frist der Prüfung bestimmt der Betreiber der Chlorungsanlage. Er beauftragt eine befähigte Person mit der Prüfung der Anlage. Grundlage für die Entscheidungen des Unternehmers ist eine Gefährdungsbeurteilung. Bei der Prüfung muss die befähigte Person insbesondere alle gasführenden Teile eine Dichtheitskontrolle unterziehen. Dies gilt für die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, der regelmäßigen Prüfung bzw. der Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme. Über die Prüfung führt die befähigte Person einen Nachweis in Form einer Dokumentation.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Chlorungsanlagen

[ad name=“Befähigte Person“]Die Voraussetzungen für eine befähigte Person von Prüfung von Chloranlagen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ aufgeführt. Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) erläutert die Regelungen aus der Betriebssicherheitsverordnung. Die befähigte Person muss danach drei grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium verfügen. Darüber hinaus wird von dem Prüfer erwartet, dass er über eine berufliche Erfahrung im Zusammenhang mit Chlorungsanlagen verfügt. Als dritte Voraussetzung fordert die TRBS 1203 eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, die insbesondere Kenntnisse über den anerkannten Stand von Chlorungsanlagen und über die aktuellen Normen und Regeln des Arbeitsschutzes beinhalten.

Weiterbildungen zur Befähigten Person Chlorungsanlagen

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Bildquelle – pixabay – PublicDomainPictures

 

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Chlorungsanlagen sind regelmäßig von befähigten Personen zu prüfen Die Chlorung ist ein Verfahren, bei dem Chlor oder Chlorverbindungen Wasser zugesetzt werden, um es zu desinfizieren und die schädlichen und störenden Wasserinhaltsstoffe zu oxidieren. Die Chlorungsanlagen müssen aufgrund ihrer Gefährlichkeit in verschließbaren Räumen aufgestellt werden. Die für die Chlorung bestimmten Chemikalien müssen ebenfalls verschlossen sein. Die