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Befähigte Person

Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel

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Der betriebssichere Zustand von Ladungsmittel kann Menschenleben retten

Der Transport über den Straßengüterverkehr erfreut sich einer steigenden Beliebtheit. Häufig lassen sich bestimmte (Teil-)Strecken gar nicht anders lösen als über Großraum- und Schwertransporte auf dem Straßenwege. Dabei kommt der Ladungssicherung eine besondere Bedeutung zu. Verrutschende oder herunter fallende Ladungen können die Ursache für schwere Unfälle sein, die häufig mit erheblichen Schäden einhergehen. Der Unternehmer steht hier besonders in der Pflicht.

Die regelmäßige Prüfung von Ladungssicherungsmittel durch befähigte Personen

Die Betriebssicherheitsverordnung und berufsgenossenschaftliche Vorschriften verpflichten den Unternehmer, Ladungssicherungsmittel durch befähigte Personen regelmäßig überprüfen zu lassen. Die sichere Befestigung einer Ladung hängt neben dem Wie auch von dem Womit und dessen betriebssicheren Zustand ab. Ladungssicherungsmittel können nach häufigem oder stark beanspruchtem Gebrauch ihre Sicherungseigenschaften verlieren oder teilweise einbüßen. Dies kann dazu führen, dass Ladungssicherungsmittel ablegereif werden und nicht mehr für Ladungssicherungszwecke eingesetzt werden dürfen. Um dies feststellen zu können, bedarf es eines besonderen Fachwissens, wie sie die befähigte Person vorhalten soll.

Voraussetzungen einer befähigten Person zur Prüfung der Ladungssicherungsmittel

Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ konkretisiert die in der Betriebssicherheitsverordnung genannten Voraussetzungen für die befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel. Danach muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen. Dies kann auch durch ein erfolgreiches Studium geschehen. Geeignet sind besonders Meister, Berufskraftfahrer oder Sicherheitsfachkräfte. Die befähigte Person muss eine berufliche Erfahrung mit Ladungssicherungsmittel besitzen und dies ggf. auch nachweisen können. Die dritte Voraussetzung ist eine zeitnahe berufliche Tätigkeit. Diese beinhaltet neben den Kenntnissen zum anerkannten Stand der Technik über Ladungssicherungsmittel auch das Wissen um die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzes.

Inhalt der Prüfung von Ladungsmitteln

Art, Umfang und Prüfungsintervalle der regelmäßigen Prüfung von Ladungsmittel legt der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Er beauftragt die befähigte Person mit der Prüfung der Ladungsmittel. Dies sollte in der Regel schriftlich geschehen. Die befähigte Person prüft die Ladungssicherungsmittel auf den betriebssicheren Zustand. Dabei muss sie bezügliche des Einsatzes von Zurr- und Hilfsmitteln ein besonders Fachwissen besitzen. Nur so ist sie in der Lage, Mängel zielsicher zu erkennen und ggf. beheben zu lassen. Sie muss insbesondere die physikalischen Grundlagen der Ladungssicherung beherrschen. Die regelmäßigen Prüfungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Die Durchführung der Prüfung und ihre Ergebnisse müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

 

Weiterbildungen zur Befähigten Person zur Prüfung von Ladungsmitteln

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