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Brandschutzhelfer nach Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG

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Was ist ein Brandschutzhelfer?

Ein Brand stellt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besucher und Fremdarbeiter eines Unternehmens eine große Gefahr für Gesundheit und Leben dar. Darüber hinaus gefährden Brände die Sachwerte einer Firma und sogar deren Existenz. Unabhängig von der Güte der Versicherung müssen etwas mehr als 40 % der Unternehmen nach einem größeren Brand Insolvenz anmelden. Wegen diesen Gefährdungen haben der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften den Unternehmer verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu bestellen. Rechtsgrundlage für die Bestellung ist der § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Danach hat der Arbeitgeber der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten im Betrieb und der Anzahl der Beschäftigten entsprechend, Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung der Beschäftigten erforderlich sind. Der Arbeitgeber muss weiterhin die Beschäftigten benennen, die die Aufgaben Brandbekämpfung übernehmen.

Definition des Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die durch fachkundliche Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut sind. Sie können Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung bekämpfen und stellen das selbstständige Verlassen der Beschäftigten aus dem Gefahrenbereich sicher.

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?

Der Brandschutzhelfer ist eine wichtige Säule im Gesamtkonzept des Arbeitsschutzes eines Unternehmens. Er kennt die Organisation des Brandschutzes in dem Betrieb und die besonderen Gefahren, die es in dem Unternehmen gibt. Er beherrscht die Vorrichtungen zur Brandbekämpfung und löscht Entstehungsbrände, soweit eine Eigengefährdung nicht vorhanden ist. Der Brandschutzhelfer unterstützt den Arbeitgeber bei dessen Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz.

Welche Voraussetzungen muss der Brandschutzhelfer erfüllen?

Der Brandschutzhelfer benötigt eine Ausbildung nach der DGUV 205-023. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. Der Ausbildungsinhalt im theoretischen Teil umfasst:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Wirkungsweise und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • Welche Gefahren entstehen durch Brände?
  • Wie verhält man sich im Brandfall?

Die praktische Ausbildung befasst sich insbesondere mit Übungen im Umgang mit Einrichtungen zum Feuerlöschen. Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens zwei Unterrichtsstunden (jeweils zu 45 Minuten), während der Zeitumfang des praktischen Teils insbesondere von der Gruppenstärke abhängt.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sollte alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden.

Besondere Anforderungen gelten für Baustellen. Hier gelten bei der Ausbildung der Brandschutzhelfer bzw. Personen, die mit Tätigkeiten mit Brandgefährdungen ausüben, spezielle Unterweisungsinhalte.

Weiterbildungen und Fortbildung im Bereich Brandschutzhelfer

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Was ist ein Brandschutzhelfer? Ein Brand stellt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besucher und Fremdarbeiter eines Unternehmens eine große Gefahr für Gesundheit und Leben dar. Darüber hinaus gefährden Brände die Sachwerte einer Firma und sogar deren Existenz. Unabhängig von der Güte der Versicherung müssen etwas mehr als 40 % der Unternehmen nach einem größeren Brand