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Sicherheitsunterweisung

Die Unternehmenspflicht Sicherheitsunterweisung

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Unterweisungen sind wirksame Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle

Am Arbeitsplatz entstehen Unfälle oder Gefahren für Gesundheit und Leben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zumeist durch menschliche Fehler. Eine wirksame Maßnahme, um solche Risiken zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren, sind Unterweisungen. Diese sind keine freiwillige arbeitsschutzrechtliche Maßnahme. Im Gegenteil, der Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger fordern die Durchführung der Unterweisung regelmäßig und zu besonderen Anlässen. Rechtliche Grundlagen für die Sicherheitsunterweisung sind zum Beispiel im § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, in § 9 der Betriebssicherheitsverordnung, in § 14 der Gefahrstoffverordnung und in § 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 1 „Grundsätze und Prävention“ enthalten – um nur einige Beispiele zu nennen. Angaben zur Sicherheitsunterweisung finden sich in weiteren Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Betriebssicherheit. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Sicherheitsunterweisung trägt der Unternehmer im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb. Er kann für die Durchführung der Sicherheitsunterweisung andere Personen bestimmen – und wird dies in der Regel auch tun.

Wer führt die Sicherheitsunterweisung durch?

Für die Vorbereitung stehen dem Unterweiser zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) oder die Sicherheitsbeauftragten zur Verfügung. Entgegen der häufig anzutreffenden Praxis, dass die FASI die Sicherheitsunterweisung durchführt, ist es auf lange Sicht sinnvoller, wenn diese durch den Vorgesetzten vollzogen wird. Auf diese Weise können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein größeres Vertrauen zum Vorgesetzten aufbauen. Im modernen Arbeitsleben gehören solche „weichen“ Faktoren wie Wohlbefinden und Sicherheit am Arbeitsplatz zu den wesentlichen Faktoren einer hohen Motivation und Verbundenheit mit dem Unternehmen. Wie die Sicherheitsunterweisung erfolgt, liegt im Ermessen des Unterweisenden. Ihr Inhalt muss jedenfalls von jedem Beschäftigten verstanden werden können.

Wann muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?

[ad name=“Sicherheitsbeauftrager“]Eine Sicherheitsunterweisung ist zu verschiedenen Anlässen und darüber hinaus auch regelmäßig durchgeführt werden. Grundsätzlich hat eine Sicherheitsunterweisung bei der Einstellung vor Arbeitsaufnahme zu erfolgen. Das Gleiche gilt bei der Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz und vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit. Einen Anlass für die Durchführung einer Sicherheitsunterweisung kann aber auch ein Arbeitsunfall sein oder das Erkennen einer unsicheren Lage. Die Sicherheitsunterweisung ist – unabhängig davon – mindestens einmal jährlich durchzuführen. Daraus kann man folgern, dass das Unterweisen eine ständige Aufgabe des Vorgesetzten ist. Dabei sollen die Beschäftigten auch gehört werden und die Möglichkeit haben, ihre Probleme am Arbeitsplatz zu äußern. Dadurch lassen sich die Unterwiesenen aktiv in die Maßnahme einbinden, was wiederum zu einer hohen Akzeptanz führt. Neben theoretischen Aspekten soll die Unterweisung anhand von Praxisübungen anschaulich verdeutlicht werden. In erster Linie geht es darum, Sicherheitsmaßnahmen zu erklären, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufgabe des Beschäftigten stehen. Dies kann das Arbeiten an Maschinen, der Umgang mit Gefahrstoffen und elektrischen Geräten und das richtige Heben und Tragen betreffen. Grundlage für den Inhalt der Unterweisung bildet die Gefährdungsbeurteilung. Die Sicherheitsunterweisung ist rechtssicher zu dokumentieren. Sowohl der Unterweisende als auch die Unterwiesenen sind namentlich zu erfassen. Die Thematik der Unterweisung und das Datum sowie die Uhrzeit sind zu notieren. Die Unterwiesenen müssen die Dokumentation eigenhändig unterschreiben.

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Unterweisungen sind wirksame Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle Am Arbeitsplatz entstehen Unfälle oder Gefahren für Gesundheit und Leben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zumeist durch menschliche Fehler. Eine wirksame Maßnahme, um solche Risiken zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren, sind Unterweisungen. Diese sind keine freiwillige arbeitsschutzrechtliche Maßnahme. Im Gegenteil, der Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger fordern die Durchführung der