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Brandschutz

Was muss zur neuen Muster-Industriebau-Richtlinie beachtet werden?

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Die Muster-Industriebau-Richtlinie ist eine wichtige Orientierung beim baulichen Brandschutz

Architekten, Sachverständige, Brandschutzplaner, Unternehmen und behördliche Bauaufsichten haben bereits auf die Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Union für den vorbeugenden Brandschutz bei dem Bau von neuen Industriegebäuden gewartet. Seit der Veröffentlichung der neuen Muster-Industriebau-Richtlinie Ende des Jahres 2014 können und haben die Bundesländer die Möglichkeit, die M-IndBauRL als Technische Baubestimmung auch in Landesrecht umsetzen. Die Muster-Industriebau-Richtlinie regelt die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten. Die Mindestanforderungen richten sich an:

  • die Widerstandfähigkeit der Bauteile bei Feuer
  • die zulässige Größe von Brandbekämpfungsabschnitten und von Brandabschnitten
  • die Länge, Lage und Anordnung der Rettungswege.

Die Bedeutung der Muster-Industriebau-Richtlinie entfaltet sich insbesondere aus dem Umstand, dass Industriebauten in der Regel als sogenannte Sonderbauten nicht ohne Abweichungen von den allgemein geltenden Vorschriften gebaut werden können.

Für welche Gebäude ist die M-IndBauRL anzuwenden?

Zunächst gilt die Muster-Industriebau-Richtlinie gleichgültig von ihrer Grundfläche und Größe für alle Industriebauten. Ab der Hochhausgrenze ist jedoch die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) anzuwenden. Die Neufassung der M-IndBauRL wurde insbesondere durch die Änderung der DIN 18230-1 „Baulicher Brandschutz im Industriebau“ erforderlich. Die wichtigsten Änderungen sind nachstehend zusammengefasst:

  • Definition (neu) von Brandbekämpfungsabschnitten, Geschossen, Ebenen und Einbauten
  • Bemessung und Neuordnung von zulässigen Einbauten
  • Neue Bestimmungen für die Einrichtung von Rettungswegen, für die Entfernung zu den Ausgängen, die ins Freie führen und zur Auslösung von Alarmierungseinrichtungen
  • Neue und geänderte Bestimmungen zur Ableitung von Rauch, zu Feuerlöschanlagen und zu Brandmeldeanlagen
  • Die zulässige Größe von Brandabschnittsflächen
  • Neubestimmung zu Brandbekämpfungsabschnitten und Brandsicherheitsklassen

So müssen Produktions- und Lagerräume, die mehr als 200 Quadratmeter groß sind, künftig im Falle eines Brandes zur Unterstützung der Feuerwehr entraucht werden. Eine Lösung für diese Forderung kann der Einbau eines Rauchabzuges mit einer entsprechend großen aerodynamisch wirksamen Fläche sein.

Auf welche Industriebauten entfaltet die Muster-Industriebau-Richtlinie Wirkung?

[ad name=“Brandschutz“]Grundsätzlich gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Rückwirkungsverbot. Somit entfaltet die Muster-Industriebau-Richtlinie in erster Linie ihre Wirksamkeit auf neue Bauten bzw. Revitalisierungen. Sie kann sich teilweise aber auch auf im Bau befindliche Gebäude auswirken. Die neuen Bestimmungen sorgen insbesondere bei Bauten ohne Abweichungen für mehr Eindeutigkeit, wie die Bemessung von Rauchschutzsystemen vorzunehmen ist. Damit haben vor allem Planer und Bauherren mehr Sicherheit bei der Planung von Industriebauten; für die zuständigen Behörden bietet die Novellierung der Muster-Industriebau-Richtlinie bessere Grundlagen für ihre Entscheidungen. Es ist anzunehmen, dass die Bundesländer – teilweise wurde dies bereits umgesetzt – die M-IndBauRL in Landesrecht übernehmen.

 

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Die Muster-Industriebau-Richtlinie ist eine wichtige Orientierung beim baulichen Brandschutz Architekten, Sachverständige, Brandschutzplaner, Unternehmen und behördliche Bauaufsichten haben bereits auf die Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Union für den vorbeugenden Brandschutz bei dem Bau von neuen Industriegebäuden gewartet. Seit der Veröffentlichung der neuen Muster-Industriebau-Richtlinie Ende des Jahres 2014 können und haben die Bundesländer die Möglichkeit, die