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Brandschutz

Wer benötigt einen Brand- und Evakuierungshelfer

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Der Arbeitgeber muss Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen

Die rechtliche Grundlage für die Verantwortung des Arbeitgebers Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind für die Erste Hilfe, für eine eventuelle Evakuierung des Betriebes und für die Brandbekämpfung vorzusorgen, findet sich in § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Diese Maßnahmen müssen der Art der Arbeitsstätte, der Art der Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten in dem Unternehmen entsprechen. Für den Brandschutzhelfer finden sich ergänzende Bestimmungen in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ und in der Technischen Regel für Arbeitsstätte (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Grund für diese Regelungsdichte ist die große Gefahr, die von jedem Brand für ein Unternehmen und seine Beschäftigten ausgeht.

Betrieblicher Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutzhelfern

Der Unternehmer hat eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern zu benennen. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten in dem Unternehmen und der Zahl der Beschäftigten. Die Grundlage für die Entscheidung des Arbeitgebers bildet die Gefährdungsbeurteilung. Bei einer normalen Gefährdung durch Brände wird von einer Zahl von Brandschutzhelfern als ausreichend ausgegangen, die 5 % der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens entspricht. Dabei muss jedoch auch die Zahl der Personen berücksichtigt werden, die zwar betriebsfremd sind, sich aber gewöhnlich im Unternehmen aufhalten wie Fremdarbeiter, Besucher usw. Aus diesem Grund kann eine weitaus größere Ausbildungszahl mehr als gerechtfertigt sein. Das Ziel der Ausbildung von Brandschutzhelfern ist der zuverlässige Umgang mit Feuerlöschern und ihr Einsatz bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden. Ein weiterer Aspekt ist die Sicherstellung der Evakuierung der Beschäftigten in einem Notfall.

Was sind die Inhalte der Ausbildung zum Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfer?

[ad name=“Brandschutz“]Die Ausbildung zum Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfer gliedert sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. Die zukünftigen Brandschutzhelfer lernen die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes kennen. Sie erwerben Kenntnisse über die Organisation des betrieblichen Brandschutzes und über die Funktion- und Wirkungsweise von Einrichtungen zum Feuerlöschen. Weiterhin gehören zum Lerninhalt das Verhalten im Brandfall und die Gefahren, die von einem Feuer ausgehen können. Im praktischen Teil üben die neuen Brandschutzhelfer den Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen. Die Übungen sollen realitätsnah sein und die betriebsspezifischen Besonderheiten wie Öl- und Fettbrände berücksichtigen. Von besonderer Bedeutung sind die Löschtaktik und das Kennenlernen der Grenzen der Brandbekämpfung.

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Der Arbeitgeber muss Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen Die rechtliche Grundlage für die Verantwortung des Arbeitgebers Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind für die Erste Hilfe, für eine eventuelle Evakuierung des Betriebes und für die Brandbekämpfung vorzusorgen, findet sich in § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Diese Maßnahmen müssen der Art der Arbeitsstätte, der