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Sicherheitsbeauftragter

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht die Firma

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Ab welcher Anzahl von Mitarbeitern muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden

Welches sind die Rechtsgrundlagen für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten?

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der ehrenamtlich verschiedene Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit wahrnimmt. Seine rechtliche Grundlage findet der Sicherheitsbeauftragte im § 22 des Sozialgesetzbuches VII. Darin heißt es, dass in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten der Unternehmer einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen hat. Dabei ist der Personal- oder Betriebsrat zu beteiligen. Handelt es sich hingegen um Unternehmen, in denen besondere Gefahren für Leben und Gesundheit bestehen, kann der Unfallversicherungsträger verlangen, dass ein Sicherheitsbeauftragter auch dann zu bestellen ist, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nicht erreicht ist. Auf der anderen Seite kann der Unfallversicherungsträger für Unternehmen, in denen nur geringe Gefahren für Gesundheit und Leben vorliegen, die Zahl von 20 Beschäftigten auch erhöhen.

Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten nach der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ GUV-VA1

Auch die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ beschäftigt sich mit dem Sicherheitsbeauftragten. Nach § 20 Absatz 1 der GUV-VA1 muss der Unternehmer eine entsprechende Anzahl von Sicherheitsbeauftragten bestellen, wie sie in der Anlage 2 zur GUV-AV1 bestimmt sind. So müssen Betriebe mit 21 bis 150 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Je angefangene weitere 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss mindestens ein zusätzlicher Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Ein Unternehmen mit 450 Beschäftigten benötigt demnach drei Sicherheitsbeauftragte. Handelt es sich bei dem Betrieb um eine reine Verwaltung, um einen Bürobetrieb schlechthin, muss ein Sicherheitsbeauftragter erst ab 51 Beschäftigten bestellt werden. Ab 251 Beschäftigte (für je weitere angefangene 400 Beschäftigte) muss mindestens ein weiterer Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Für ein reines Verwaltungsunternehmen mit 450 Beschäftigten sind demnach zwei Sicherheitsbeauftragte ausreichend. In allgemein bildenden, berufsbildenden Schulen und in Kindertageseinrichtungen bedarf es unabhängig von der Größe der Einrichtung mindestens einem Sicherheitsbeauftragten. Spezielle Vorschriften bestehen für die Mitglieder der Eisenbahn-Unfallkasse und für die der Unfallkasse Post und Telekom.

Wer gibt dem Unternehmen Hilfestellung bei der Beurteilung der Anzahl und der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten?

Neben den Rechtsgrundlagen stehen auch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger den Unternehmen beratend zur Seite. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, den Unternehmern in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu informieren und zu unterrichten. Dazu gehören auch die formellen und praktischen Aspekte der Bestimmung der richtigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten und ihre Bestellung.

 

Weiterbildungen zum Sicherheitsbeauftragten

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