htt

Elektro

Das rechtssichere Prüfen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

von

Mehr Schutz und Sicherheit für Beschäftigte durch Prüfung nach DGUV 3

In vielen Unternehmen herrscht eine große Unsicherheit, was die Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen betrifft. Diese Unsicherheit reicht von den Prüffristen bis zu der fachlichen Qualifikation des Prüfers. Häufig werden die vorgeschrieben Prüfungen gleich komplett nicht durchgeführt. Dabei sind sie ausdrücklich vorgeschrieben. Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (§ 10) als auch die DGUV 3 (vormals BGV A3) begründen eine Prüfpflicht für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Aus diesen Normen ergeben sich auch die Antworten auf zahlreiche Fragen, die im Zusammenhang mit den Prüfungen auftauchen. Zum Beispiel die Prüffristen. Im Grundsatz fordert die Betriebssicherheitsverordnung vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung. In dieser schriftlichen Unterlage werden nicht nur die möglichen Gefahren zusammengefasst, sondern auch Maßnahmen festgelegt, die die Gefahren minimieren sollen. Dazu zählen auch der Umfang und die Fristen von Prüfungen.

Wer darf elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen?

Zunächst liegt die Verantwortung im Bereich des Arbeitgebers. Er ist allumfassend für den Arbeitsschutz zuständig. Verfügt er nicht über die fachliche Qualifikation, die Aufgaben zum Beispiel der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel selbst vorzunehmen, muss er fachkundiges Personal mit dieser Aufgabe beauftragen. Er kann dies bei elektrischen Anlagen und Betriebsmittel beispielsweise auf eine Verantwortliche Elektrotechnische Fachkraft übertragen. Diese beauftragt und überwacht die Prüfungen an den besagten Arbeitsmitteln. Für die Prüfung selbst verlangt die Betriebssicherheitsverordnung eine Befähigte Person im Sinne der TRBS 1203. Die Befähigte Person muss daher eine Elektrofachkraft sein, die nicht nur die einschlägigen Normen und Vorschriften kennt, sondern auch aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage ist, den betriebssicheren Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen zu können. Diese Person muss sich zudem durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen https://www.hdt.de/seminare-workshops/elektrotechnik/elektrosicherheit/ auf dem aktuellen Stand der Technik und Normen halten. Die befähigte Person muss zudem vom Unternehmen schriftlich bestellt und beauftragt werden.

Noch ein Wort zu den Prüffristen

Die Betriebssicherheitsverordnung überlässt es dem Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wie, in welchem Umfang und in welchen Fristen elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden sollen. Auch die DGUV 3 fordert letztlich, dass der Arbeitgeber diese erwähnten Aspekte bewusst festlegt. Im Allgemeinen reicht es nicht aus, die in der Vorschrift genannten Fristen zu übernehmen. Tatsächlich sollten die Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung zu einer sachgerechten Festlegung führen. Dabei darf sich der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragte Person beraten lassen. In die Festlegung fließen aber auch aktuelle Ereignisse und Änderungen ein. So handelt es sich bei der Festlegung der Prüfumstände nie um einen statischen Bereich, sondern immer um einen dynamischen Prozess. Letztlich fordert der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften um ein Prüfkonzept, das ganzheitlich angelegt ist. Neben der Gefährdungsbeurteilung liegen ihr Arbeitsanweisungen, Betriebs- und Verfahrensanweisungen zugrunde. Im Ergebnis steht die rechtssichere Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und mehr Sicherheit und Schutz für die Beschäftigten.

Weiterbildungen und Fortbildung im Bereich Prüfen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

No Events

Diesen Artikel teilen
Das rechtssichere Prüfen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Reviewed by on .

Mehr Schutz und Sicherheit für Beschäftigte durch Prüfung nach DGUV 3 In vielen Unternehmen herrscht eine große Unsicherheit, was die Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen betrifft. Diese Unsicherheit reicht von den Prüffristen bis zu der fachlichen Qualifikation des Prüfers. Häufig werden die vorgeschrieben Prüfungen gleich komplett nicht durchgeführt. Dabei sind sie ausdrücklich vorgeschrieben. Sowohl