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Schaltberechtigung und Schaltbefähigung

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Begriffsdefinitionen aus dem Arbeitsschutz

Im Berufsalltag begegnen uns heute zahlreiche Begriffe aus dem Arbeitsschutz, die sich nicht immer selbst erklären. Dabei ist es erforderlich, dass wir genau wissen, wovon wir sprechen, wenn wir von Schaltberechtigung, Mittelspannung oder Stromunfall reden, um Missverständnis von Anfang an zu vermeiden. Missverständnisse, die nicht nur kostspielig sein können, sondern unter Umständen auch das Leben und die Gesundheit von Mitarbeitern gefährden. Zum Beispiel wenn von einer Elektrofachkraft und einer Elektrotechnisch unterwiesenen Person die Rede ist. Nach der DGUV 3 handelt es sich bei einer Elektrofachkraft (EFK) um eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen sowie ihres Wissens um die rechtlichen Vorschriften nicht nur die übertragenen Aufgaben sicher ausführen und überwachen kann, sondern auch in der Lage ist, etwaige Gefahren zu erkennen. Die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) hingegen ist ein Beschäftigter, der von einer EFK über die zugewiesenen Aufgaben unterrichtet und angelernt wurde und hinsichtlich Schutzmaßnahmen und –einrichtungen belehrt wurde. Diese Beschäftigten arbeiten grundsätzlich unter der Aufsicht einer EFK.

Was bedeutet Schaltberechtigung?

Die Schaltberechtigung oder auch Schaltbefähigung ist per Definition die Genehmigung oder die Beauftragung, an einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Netz entweder auf Anweisung eines Schaltberechtigten oder in eigener Verantwortung Schaltungen auszuüben und entsprechende Arbeitsstellen einzurichten. Eine solche Schaltberechtigung wird grundsätzlich vom Unternehmer schriftlich erteilt. Er kann diese Aufgabe auch auf eine Führungskraft delegieren (zum Beispiel auf eine Verantwortlich EFK). Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen. Sie darf nur dann erfolgen, wenn auch die Befähigung vorhanden ist, dass die beauftragte Person den ordnungsgemäßen Schaltbetrieb in der zugewiesenen Anlage durchführen kann. Eine solche Schaltbefähigung muss unter anderem durch entsprechende Weiterbildungen und Seminare nachgewiesen werden.

Was ist ein Anlagenverantwortlicher?

Im Rahmen des Arbeitsschutzes begegnet uns in Bezug auf elektrische Anlagen mit dem Anlagenverantwortlichen eine weitere Person. Der Anlagenverantwortliche hat die unmittelbare Verantwortung während der Durchführung von Arbeiten für den Betrieb einer elektrischen Anlage. Diese Person muss über ein hohes Fachwissen verfügen, da sie jederzeit in der Lage sein muss, die Auswirkungen der durchzuführenden Tätigkeiten und Aufgaben bewerten und beurteilen zu können. Eine solche Person muss eine EFK mit der Befugnis sein, Weisungen erteilen zu können. Dagegen grenzt sich der Arbeitsverantwortliche ab. Dieser kann eine EFK aber auch eine EuP sein. Der Arbeitsverantwortliche zeichnet sich dadurch aus, dass er für die Durchführung der Arbeit die Verantwortung trägt. Dazu gehört auch die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, von Anweisungen und Sicherheitsanforderungen. Der Arbeitsverantwortliche kann und ist dies in der Praxis auch oft gleichzeitig der Anlagenverantwortliche sein.
Hier finden sie noch mehr zum Thema https://www.hdt.de/seminare-workshops/elektrotechnik/elektrosicherheit/

 

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