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Sicherheitsbeauftragter

Wer braucht einen Sicherheitsbeauftragten?

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Freiwilligkeit steht im Zentrum der Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten

Ein Mitarbeiter kann nur gebeten werden, die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten zu übernehmen. Verlangt kann dies von ihm nicht werden; ebenso wenig dürfen ihm negative Konsequenzen angedroht werden, wenn er die Aufgabe nicht übernimmt. Diese Freiwilligkeit kennzeichnet die gesamte Position und Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten. Die Pflicht zur Bestellung trifft allein den Unternehmer; er ist es auch, der einen Sicherheitsbeauftragten benötigt. Die Freiwilligkeit bezieht sich nicht nur auf die Übernahme der Tätigkeit – der Sicherheitsbeauftragte kann sein Amt jederzeit wieder zurückgeben; ohne Angabe von Gründen. Letztlich trägt der Sicherheitsbeauftragte auch keine Verantwortung für die Arbeitssicherheit im Betrieb. Seine Aufgabe ist es vielmehr, den Verantwortlichen und den Kollegen zu helfen, sie dabei zu unterstützen, ihre Pflichten für die Arbeitssicherheit zu erfüllen.

Der Sicherheitsbeauftragte als Hilfe für den Unternehmer

21 SGB VII regelt die Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Arbeitssicherheit im Betrieb. Der Unternehmer muss danach erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durchführen. Er hat seinen Betrieb so aufzustellen, dass die Abläufe dort sicher sind. Der Unternehmer muss weiterhin die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen durchführen, Einrichtungen zum Schutz der Beschäftigten schaffen und Regeln erlassen, die das sichere Verhalten im Betrieb betreffen. Macht der Unternehmer dies nicht, muss er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese Folgen können bis zur Stilllegung des Betriebes führen und beinhalten auch Regressforderungen an den Unternehmer. Der Sicherheitsbeauftragte kann dem Unternehmer diese Aufgabe nicht abnehmen; dies ist auch gar nicht die Absicht seiner Bestellung. Er dient auch nicht der Kontrolle, ob der Unternehmer seine Pflichten erfüllt oder die Kollegen sich entsprechend den Vorgaben verhalten. Der Sicherheitsbeauftragte handelt bei seiner Aufgabenerfüllung im Sinne des Unternehmens und der Verantwortlichen. Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet direkt vor Ort und kann deshalb mehr als der Unternehmer sehen. Er berät diesen kompetent bei dessen Aufgaben und unterrichtet gleichzeitig seine Kollegen, wie man sich sicher verhält.

Der Sicherheitsbeauftragte als Helfer in der Sicherheitsorganisation des Unternehmens

[ad name=“Sicherheitsbeauftrager“]Die Sicherheitsorganisation eines Unternehmens umfasst alle Fachkräfte, die sich mit der Arbeitssicherheit beschäftigen. Zu dieser gehört automatisch der Unternehmer, da er für die Aufgabe verantwortlich bleibt, auch wenn er Teile davon übertragen hat. Weiter gehören die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, Befähigte Personen und natürlich der Sicherheitsbeauftragte zur Sicherheitsorganisation eines Unternehmens. Diese Spezialisten können zum Wohle der Beschäftigten jedoch nur in gemeinsamem Handeln Erfolge erzielen. Bei mehr als drei Sicherheitsbeauftragten bilden diese den Sicherheitsausschuss. Etwas anderes liegt vor, wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist. In diesem Fall wird ein Arbeitssicherheitsausschuss gebildet. Zu diesem gehören die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Sicherheitsbeauftragte, der Betriebsarzt, der Betriebsrat und der Unternehmer. Letztlich stellt der Sicherheitsbeauftragte einen wichtigen Stützpfeiler in der Sicherheitsorganisation eines Unternehmens dar.

Weiterbildungen zum Sicherheitsbeauftragten

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Freiwilligkeit steht im Zentrum der Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten Ein Mitarbeiter kann nur gebeten werden, die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten zu übernehmen. Verlangt kann dies von ihm nicht werden; ebenso wenig dürfen ihm negative Konsequenzen angedroht werden, wenn er die Aufgabe nicht übernimmt. Diese Freiwilligkeit kennzeichnet die gesamte Position und Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten. Die Pflicht zur Bestellung