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Sicherheitsbeauftragter

Erfordernis von Sicherheitsbeauftragten

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Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Grundlagen des Sicherheitsbeauftragten

Als Basisvorschrift im Bereich Arbeitssicherheit kann das Arbeitsschutzgesetz angesehen werden. Demnach ist der Arbeitgeber zum Arbeitsschutz verpflichtet. Er hat eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben und muss für eine geeignete Organisation sorgen (§3 ArbSchG). Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) stellen für jedes Unternehmen und die Versicherten verbindliche Pflichten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegebene Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“, DGUV Vorschrift 1 genannt, ist ein grundlegendes Regelwerk und unterstützt Unternehmer und Versicherte bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) und die Unfallkassen (Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) haben sich erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Je nach Unfall- und Gesundheitsgefährdung, jedoch in der Regel bei mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Dies ist in §22 des Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) „Sicherheitsbeauftragte“ ebenso fixiert.

Aufgaben von Sicherheitsbauftragten

Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. So haben diese den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten tatkräftig zu unterstützen. Eine der Hauptaufgaben ist es, sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen. Zudem müssen Sicherheitsbeauftragte auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam machen. Das SGB VII regelt außerdem, dass die Sicherheitsbeauftragten wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden dürfen.

Wozu ein Seminar einen Lehrgang zum Sicherheitsbeauftragten

[ad name=“Sicherheitsbeauftrager“]Um das für die verantwortungsvolle Aufgabe als Sicherheitsbeauftragter benötigte Fachwissen zu erlernen, empfiehlt sich der Besuch eines Basislehrgangs. Dort werden grundlegenden Rechtsvorschriften sowie die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten behandelt. Hinzu kommen Grundlagen des Brandschutzes und der Ersten Hilfe sowie die Erfordernis einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie das Erkennen von Gefährdungen und abzuleitende Schutzmaßnahmen. Weitere Themenfelder sind Gefahren durch elektrischen Strom, innerbetrieblichen Verkehr (Flurförderzeuge), Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung, aber auch Ergonomie, Bildschirmarbeitsplätze und Gefährdungsbeurteilungen.

Weiterbildungen zum Sicherheitsbeauftragten

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Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Grundlagen des Sicherheitsbeauftragten Als Basisvorschrift im Bereich Arbeitssicherheit kann das Arbeitsschutzgesetz angesehen werden. Demnach ist der Arbeitgeber zum Arbeitsschutz verpflichtet. Er hat eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben und muss für eine geeignete Organisation sorgen (§3 ArbSchG). Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) stellen für jedes Unternehmen und die Versicherten verbindliche Pflichten hinsichtlich Sicherheit