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Brandschutz

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?

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Wann muss der Unternehmer Brandschutzhelfer benennen?

Die rechtlichen Grundlagen für Brandschutzhelfer finden sich im Arbeitsschutzgesetz, in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 2.2 und in der DGUV „Grundsätze der Prävention“. Nach diesen Vorschriften muss der Arbeitgeber Brandschutzhelfer für seinen Betrieb benennen. Die Anzahl der Brandschutzhelfer richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Für Unternehmen ohne eine besondere Brandgefährdung geht man von einem Richtwert von fünf Prozent der Beschäftigten aus. Bei Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhöhter Brandgefährdung müssen möglicherweise mehr Brandschutzhelfer bestellt werden. Bei solchen Betrieben handelt es sich in der Regel um Unternehmen mit Lager für Lacke und Lösungsmittel, mit Lager für Verpackungen, Kinos, Küchen, Alten- und Pflegeheime, Druckereien oder Betriebe für die Möbelherstellung. Die Benennung des Brandschutzhelfers erfordert jedoch eine vorherige Unterweisung in Theorie und Praxis des betrieblichen Brandschutzes.

Welche Aufgaben muss der Brandschutzhelfer erfüllen?

[ad name=“Brandschutz“]Der Brandschutzhelfer ist nicht primär für das Löschen eines Brands zuständig – mit der Ausnahme von Entstehungsbränden, soweit für den Brandschutzhelfer keine Eigengefährdung vorliegt. Der Brandschutzhelfer sorgt darüber hinaus für eine gesicherte Evakuierung des Unternehmens im Falle eines Brandes, fungiert als Einweisung und Ansprechpartner für die Feuerwehr und ist eine wichtige Unterstützung bei dem vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen. Eine Benennung des Brandschutzhelfers setzt eine entsprechende Ausbildung voraus. Aktive Feuerwehrleute, die eine feuerwehrtechnische Grundausbildung als Truppmann oder Truppfrau abgeschlossen haben, können ohne diese zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer eingesetzt werden.

Welchen Inhalt hat die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst viele Teilbereiche des Brandschutzes. Sie lässt sich in einen praktischen und in einen theoretischen Teil gliedern. Die Ausbildungsthemen enthalten:

  • die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
  • die Wirkungs- und Funktionsweise von Einrichtungen zum Feuerlöschen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Falle eines Brandes
  • Praktische Übungen mit Einrichtungen zum Feuerlöschen

Während die ersten fünf Themenschwerpunkte den theoretischen Teil bilden, verbleibt der sechste Schwerpunkt ganz der praktischen Handhabung vorbehalten. Für den theoretischen Teil sind mindestens zwei Unterrichtsstunden (jeweils 45 Minuten) vorgesehen, während der praktische Teil entscheidend von der Stärke der unterrichteten Gruppe abhängt. Aber dies sind nur Richtwerte; enthält das Unternehmen spezielle Besonderheiten, die sich auf das Thema Brandschutz auswirken, ist auch eine längere Schulung angemessen. Auch die Ausbilder müssen über eine Fachkunde und Qualifikation verfügen. Der Gesetzgeber und die Unfallkasse fordern vom Ausbilder:

  • ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Brandschutz oder
  • Brandschutzbeauftragte mit Prüfschein
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einer Ausbildung im Bereich Brandschutz
  • Mitglieder der Feuerwehr mit wenigstens einem abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“.

Weiterbildungen und Fortbildung im Bereich Brandschutzhelfer

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Wann muss der Unternehmer Brandschutzhelfer benennen? Die rechtlichen Grundlagen für Brandschutzhelfer finden sich im Arbeitsschutzgesetz, in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 2.2 und in der DGUV „Grundsätze der Prävention“. Nach diesen Vorschriften muss der Arbeitgeber Brandschutzhelfer für seinen Betrieb benennen. Die Anzahl der Brandschutzhelfer richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Für Unternehmen ohne eine besondere