Erste-Hilfe-Ausbildung wird vereinfacht und gestrafft
Während bisher für die Aus-und Fortbildung zur Ersten Hilfe im Betrieb eine Grundschulung im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten und eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit 8 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben waren, sollen diese Kurse ab dem Jahr 2015 deutlich gestrafft werden. Grund hierfür sind zum Einen Vereinfachungen, die sich zum Beispiel beim Thema Reanimation in den letzten Jahren ergeben haben sowie die Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien, die deutlich besagen, dass der Ausmaß der für die Grundausbildung vorgeschriebenen Themen negative Folgen für die lang-bzw. mittelfristigen Kenntnisse der Schulungsteilnehmer hat. Gründe genug für die Unfallversicherungsträger sich für eine Revision der Aus- und Fortbildung der Ersten Hilfe im Betrieb auszusprechen. Ab April 2015 werden nur jeweils 9 Unterrichtsstunden erforderlich. Damit wird die Ausbildung verschlankt und die Fortbildung etwas aufgewertet.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich künftig auf lebensrettende Maßnahmen
In der Ausbildung sollen die Teilnehmer Maßnahmen und grundlegende Strategien erlernen, mit denen sie Leben retten können. Dabei werden zukünftig auf medizinische Informationen verzichtet, die sich für die Praxis als überflüssig erwiesen haben. Die Ausbildung lässt nun mehr Rücksicht auf die unterschiedliche Zielgruppen zu. Um dieses zu realisieren stehen mit der Revision der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung optionale Themen zur Verfügung. Auf diese Weise ist es auch für die Betriebe möglich gemacht, dass die Schulung von Erste-Hilfe-Maßnahmen in Einrichtungen auch im Rahmen einer Fortbildung organisiert werden kann. Wesentlich neu ist, dass der Praxisanteil in der Fort- und Ausbildung in den verstärkten Fokus gerät. Der zeitliche Aufwand reduziert sich auf nur noch einen Tag, wenn der Kurs kompakt gestaltet wird. Die Fortbildung wird zudem deutlich aufgewertet.
Welche konkreten Lernziele werden verwirklicht?
Das Ziel der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer fokussiert sich nunmehr auf die grundsätzlichen Maßnahmen bei Notfällen. Die Teilnehmer lernen die geltenden und anerkannten Standards und können diese systematisch anwenden. Im Einzelnen sollen die Kursteilnehmer am Ende der Ausbildung eine Unfallstelle absichern und Maßnahmen für die eigene Sicherheit bzw. für den Schutz der eigenen Person ergreifen können. Sie wissen wie ein Notruf abgesetzt wird. Die Teilnehmer können zudem Maßnahmen ergreifen, um Verletzte und Beteiligte psychisch zu betreuen. Ein zentraler Bestandteil der Aus-und Fortbildung bildet weiter die Wundversorgung. Die Kursteilnehmer können Blutungen erkennen und bewerten. Sie sind in der Lage, entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen. Bewusstsein und Atmung sind weitere Schwerpunkte. Dazu gehören folgerichtig reanimierende Maßnahmen. Das Lernziel der Fortbildungen konzentriert sich auf die Sicherung der Kenntnisse aus der Grundausbildung. Auf diesem Wissen werden zielgerichtet weitere Maßnahmen aufgebaut, die sich inhaltlich vor allem mit der erfolgreichen Bewältigung von Notfalllagen beschäftigen. Die konkreten Aus- und Fortbildungsinhalte finden sich nunmehr in der DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“, die die BGG/GUV-G 948 diesbezüglich ablöst.