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Brandschutz

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?

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Wann muss der Unternehmer Brandschutzhelfer benennen?

Die rechtlichen Grundlagen für Brandschutzhelfer finden sich im Arbeitsschutzgesetz, in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 2.2 und in der DGUV „Grundsätze der Prävention“. Nach diesen Vorschriften muss der Arbeitgeber Brandschutzhelfer für seinen Betrieb benennen. Die Anzahl der Brandschutzhelfer richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Für Unternehmen ohne eine besondere Brandgefährdung geht man von einem Richtwert von fünf Prozent der Beschäftigten aus. Bei Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhöhter Brandgefährdung müssen möglicherweise mehr Brandschutzhelfer bestellt werden. Bei solchen Betrieben handelt es sich in der Regel um Unternehmen mit Lager für Lacke und Lösungsmittel, mit Lager für Verpackungen, Kinos, Küchen, Alten- und Pflegeheime, Druckereien oder Betriebe für die Möbelherstellung. Die Benennung des Brandschutzhelfers erfordert jedoch eine vorherige Unterweisung in Theorie und Praxis des betrieblichen Brandschutzes.

Welche Aufgaben muss der Brandschutzhelfer erfüllen?

[ad name=“Brandschutz“]Der Brandschutzhelfer ist nicht primär für das Löschen eines Brands zuständig – mit der Ausnahme von Entstehungsbränden, soweit für den Brandschutzhelfer keine Eigengefährdung vorliegt. Der Brandschutzhelfer sorgt darüber hinaus für eine gesicherte Evakuierung des Unternehmens im Falle eines Brandes, fungiert als Einweisung und Ansprechpartner für die Feuerwehr und ist eine wichtige Unterstützung bei dem vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen. Eine Benennung des Brandschutzhelfers setzt eine entsprechende Ausbildung voraus. Aktive Feuerwehrleute, die eine feuerwehrtechnische Grundausbildung als Truppmann oder Truppfrau abgeschlossen haben, können ohne diese zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer eingesetzt werden.

Welchen Inhalt hat die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst viele Teilbereiche des Brandschutzes. Sie lässt sich in einen praktischen und in einen theoretischen Teil gliedern. Die Ausbildungsthemen enthalten:

  • die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
  • die Wirkungs- und Funktionsweise von Einrichtungen zum Feuerlöschen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Falle eines Brandes
  • Praktische Übungen mit Einrichtungen zum Feuerlöschen

Während die ersten fünf Themenschwerpunkte den theoretischen Teil bilden, verbleibt der sechste Schwerpunkt ganz der praktischen Handhabung vorbehalten. Für den theoretischen Teil sind mindestens zwei Unterrichtsstunden (jeweils 45 Minuten) vorgesehen, während der praktische Teil entscheidend von der Stärke der unterrichteten Gruppe abhängt. Aber dies sind nur Richtwerte; enthält das Unternehmen spezielle Besonderheiten, die sich auf das Thema Brandschutz auswirken, ist auch eine längere Schulung angemessen. Auch die Ausbilder müssen über eine Fachkunde und Qualifikation verfügen. Der Gesetzgeber und die Unfallkasse fordern vom Ausbilder:

  • ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Brandschutz oder
  • Brandschutzbeauftragte mit Prüfschein
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einer Ausbildung im Bereich Brandschutz
  • Mitglieder der Feuerwehr mit wenigstens einem abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“.

Weiterbildungen und Fortbildung im Bereich Brandschutzhelfer

Current Month

March

10mar(mar 10)9:0019(mar 19)17:00Brandschutzbeauftragter

26mar(mar 26)9:0028(mar 28)17:00Ausbildung zum Brandschutz-Manager

April

01apr9:0002(apr 2)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Schalke

10apr(apr 10)9:0011(apr 11)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Bingen

10apr(apr 10)9:0011(apr 11)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Trier

May

07may(may 7)9:0008(may 8)17:00Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677

07may(may 7)9:0008(may 8)17:00Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677Kombi-Qualifikation an zwei Tagen: Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 mit Prüfung

12may(may 12)9:0021(may 21)17:00Brandschutzbeauftragter

June

24jun(jun 24)9:0025(jun 25)17:00Brandschutz in der Gebäudetechnik

26jun9:0017:00Brandschutz im Tank- und Gefahrgutlager

30jun(jun 30)9:0009jul(jul 9)17:00Brandschutzbeauftragter

July

30jun(jun 30)9:0009jul(jul 9)17:00Brandschutzbeauftragter

02jul(jul 2)9:0003(jul 3)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Travemünde

10jul(jul 10)9:0011(jul 11)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Andechs

16jul(jul 16)9:0017(jul 17)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Nürburgring

September

08sep(sep 8)9:0009(sep 9)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Lindau

15sep(sep 15)9:0024(sep 24)17:00Brandschutzbeauftragter

16sep(sep 16)9:0017(sep 17)17:00Grundlagen des Brandschutzes

25sep(sep 25)9:0026(sep 26)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Halle

29sep(sep 29)9:0030(sep 30)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Hamburg

October

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28oct(oct 28)9:0029(oct 29)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Schalke

November

04nov(nov 4)9:0005(nov 5)17:00Essener Brandschutztage

05nov(nov 5)9:0006(nov 6)17:00Zur Prüfung befähigte Person von lüftungstechnischen AnlagenQualifikation Befähigte Person lüftungstechnische Anlagen: Grundlagen Lüftungs- und Klimatechnik, Brandschutz, hygienische Anforderungen, Wartung, BetrSichV

06nov(nov 6)9:0007(nov 7)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Berlin

13nov(nov 13)9:0014(nov 14)17:00Betreiberpflichten im Brandschutz

26nov(nov 26)9:0027(nov 27)17:00Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677Kombi-Qualifikation an zwei Tagen: Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 mit Prüfung

26nov(nov 26)9:0027(nov 27)17:00Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677

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