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Gefahrstoffe

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

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Wie erstellt man für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Anweisung?

[ad name=“Gefahrenstoffe“]Gefahrstoffe tragen schon in ihrer Bezeichnung das Potenzial einer Schadenslage. Gefahrstoffe, das sind Substanzen, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und Reaktion eine Gefährdung beinhalten. Der Gesetzgeber hat deshalb bestimmt, dass jeder Unternehmer die Pflicht hat, eine Betriebsanweisung für die Tätigkeit mit Gefahrstoffen (§ 14 GefStoffV) bereitzustellen.

Die Grundlage einer solchen Anweisung ist das Aufklären der Mitarbeiter über die möglichen Risiken, die bei der Tätigkeit mit Gefahrstoffen ausgehen. Dazu zählt auch die Aufklärung über erforderliche Schutzmaßnahmen im Falle eines Falles. Diese vorbeugenden Maßnahmen sorgen für mehr Arbeitssicherheit.

Wann muss eine Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erlassen werden und was muss sie beinhalten?

  • 14 GefStoffV schreibt eine Betriebsanweisung vor, wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vorgenommen werden oder wenn die Anwendung unter den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung fällt.

Die Betriebsanweisung muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Informationen über Gefahrstoffe, die am Arbeitsplatz auftreten können
  • Informationen über Vorsichtsmaßnahmen und Hygienevorschriften
  • Informationen über Maßnahmen, die bei Unfällen und zur Verhütung von Unfällen vorzunehmen sind
  • Informationen über Maßnahmen, die ein Einwirken auf die Umwelt von Gefahrstoffen vermeiden
  • Informationen über Schutzausrüstungen

Zusätzlich sollte den Mitarbeitern die Technische Regel Gefahrstoffe 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ ausgehändigt werden.

Wie erstellt man eine Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?

Um sich das Erstellen der geforderten Betriebsanweisung zu erleichtern, kann man sich anhand der folgenden Fragen wie an einem roten Faden bewegen. Die Anweisung sollte zumindest die Antworten auf diese Fragen beinhalten:

  • An welchen Arbeitsplätzen kommen Gefahrstoffe vor?
  • Welche Gefahrstoffe treten auf?
  • Welche Tätigkeiten nehmen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen vor?
  • Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vor?
  • Sind alle Gefährdungsmöglichkeiten, die vom Gefahrstoff an dem Arbeitsplatz ausgehen, aufgeführt?
  • Welche Personen und Personengruppen sind betroffen?
  • Welche Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen sind beim Umgang mit den Gefahrenstoffen erforderlich?
  • Welche Hilfemaßnahmen müssen vor Ort erfolgen können?

Eine sorgfältig erstellte Betriebsanweisung verbessert die Betriebssicherheit entscheidend und hilft, die Gesundheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu schützen.

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Bildquelle istock – Oil drums -ava09

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Wie erstellt man für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Anweisung? [ad name=“Gefahrenstoffe“]Gefahrstoffe tragen schon in ihrer Bezeichnung das Potenzial einer Schadenslage. Gefahrstoffe, das sind Substanzen, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und Reaktion eine Gefährdung beinhalten. Der Gesetzgeber hat deshalb bestimmt, dass jeder Unternehmer die Pflicht hat, eine Betriebsanweisung für die Tätigkeit mit Gefahrstoffen (§ 14 GefStoffV)