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Gefahrstoffe,Sicherheitsunterweisung

Gefahr durch Asbest ist noch ein akutes Thema

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Trotz Verbot sind die Gefahren, die von Asbest ausgehen, noch nicht gebannt

Obgleich Asbest in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit mehr als 20 Jahren und in der Europäischen Union seit mehr als 10 Jahren verboten ist, ist die Gefahrenlage, die von diesem Material ausgeht, noch nicht beseitigt. Immer wieder kann es bei Bauarbeiten zur Freisetzung der Fasern kommen. Deshalb kann es auch noch keine Entwarnung vor diesem Gefahrstoff geben.

Der Gefahrstoff Asbest ist weiter verbreitet als angenommen

Dass der Palast der Republik aus der ehemaligen DDR asbestverseucht ist, weiß fast jeder – an viele Stellen aber, die ebenfalls mit Asbest belastet sind, denkt man gar nicht. Die Verwendung des Materials als Spritzasbest, als Formstücke und als Zement in Platten ist häufig bekannt; weniger, dass Asbest auch in Bodenbelägen vorkommt, die noch heute benutzt werden. Es handelt sich um Cushion-Vynil Bodenbeläge und um Floor-Flex-Platten. Diese Beläge hatten zeitweilig Marktanteile bis zu 20 %. Bei beiden Bodenbelägen besteht die Tragschicht aus Asbest. Weitere Verwendung fand Asbest auch in solch gebräuchlichen Utensilien wie Farben, Isolierungen, Mörtel, Kleber und Spachtelmassen.

Werden unbekannte Bodenbeläge entfernt ist Vorsicht geboten

[ad name=“Gefahrenstoffe“]Da Asbest vornehmlich in den Jahren zwischen 1970 und 1990 verwendet wurde, besteht heute und in den kommenden Jahren eine erhöhte Gefährdung, da diese Böden allmählich zum Austausch anstehen. Häufig besteht aber in den Unternehmen keine Kenntnis mehr darüber, welches Material verwendet wurde. Wird dieser Belag unsachgemäß entfernt, kann es zur Freisetzung winzig kleiner Asbestfasern kommen, die bei den Arbeiten oder später eingeatmet werden können. Diese Fasern können sich im gesamten Gebäude verbreiten und so die Gesundheit aller Mitarbeiter und Besucher gefährden. Dieses Risiko vervielfacht sich noch durch ein ungeschütztes Abschleifen des Bodens. Mithilfe einer Materialprüfung lässt sich eindeutig bestimmen, ob es sich um einen asbesthaltigen Belag handelt.

Nur Fachfirmen können Asbest und Asbestreste sachkundig entsorgen

Asbest ist verbreiteter als viele annehmen. Mehr als 2.500 Anwendungsbereiche sind bekannt – sie beschränken sich nicht nur auf den Bau. Auch im Kfz-Bereich (Beläge bei Kupplungen, Bremsen und Dichtungen) und sogar bei Toastern und Föhnen kommt Asbest in Altgeräten vor. Um Asbest sachgemäß und sicher zu entsorgen, haben sich einige Firmen auf diese Tätigkeiten spezialisiert. Für die Beseitigung asbesthaltiger Gefahrstoffe muss zudem ein Lehrgang gemäß TRGS 519 absolviert werden.

Bleibt die Gefährdung durch Asbest unerkannt, drohen Gesundheitsschäden

Nicht immer sind sich die Unternehmen über die Asbestgefahr bewusst. Deshalb werden mögliche Schutzmaßnahmen vernachlässigt und leichtfertig eine Gesundheitsgefährdung in Kauf genommen. Dabei genügt es, wenn man sich ein wenig sensibler im Umgang mit unbekannten Materialien zeigt.

 

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Trotz Verbot sind die Gefahren, die von Asbest ausgehen, noch nicht gebannt Obgleich Asbest in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit mehr als 20 Jahren und in der Europäischen Union seit mehr als 10 Jahren verboten ist, ist die Gefahrenlage, die von diesem Material ausgeht, noch nicht beseitigt. Immer wieder kann es bei Bauarbeiten zur Freisetzung