htt

Sicherheitsunterweisung

Welche Gesetze müssen im Unternehmen in den Aushang

von

Schutz der Arbeitnehmer durch aushangpflichtige Gesetze

Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat einen hohen Stellenwert in den Anstrengungen des Gesetzgebers. Das äußert sich nicht nur in zahlreichen Schutzgesetzen zu diesem Thema. Der Gesetzgeber möchte zugleich, dass sich die Beschäftigten in einem Unternehmen jederzeit über diese Bestimmungen informieren können. Deshalb hat der Normengeber verfügt, dass einige Gesetze zwingend im Unternehmen auszuhängen sind. Ziel dieser Bestimmung ist es, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich ohne Probleme und Schwierigkeiten über den Inhalt solcher Gesetze informieren können. Zu diesen Gesetzen gehören unter anderem das Mutterschutzgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Mutterschutzverordnung, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, die Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung, das Arbeitsschutzgesetz, die PSA-Benutzerverordnung, die Baustellenverordnung, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Pflegezeitgesetz, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Nachweisgesetz, die Fahrpersonalverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Bildschirmarbeitsplatzverordnung, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Gendiagnostik-Gesetz.

Worauf der Unternehmer bei aushangpflichtigen Gesetzen achten muss

Im Zusammenhang mit aushangpflichtigen Gesetzen hat der Arbeitgeber einige Aspekte zu beachten, damit die Information der Beschäftigten sowohl wirksam als auch rechtssicher erfolgt. Die Information der Beschäftigten kann zum Beispiel durch Aushängen, Auslegen oder durch Bekanntmachung erfolgen. Wenn alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugang zu einem Intranet haben, können die aushangpflichtigen Gesetze auch über dieses Medium bekannt gemacht werden. Natürlich muss der Arbeitgeber Vorsorge treffen, dass niemand diese Mitteilungen verändern oder manipulieren kann. Es reicht aber nicht aus – was jedoch vielfach die übliche Praxis ist – die aushangpflichtigen Gesetze einfach im Gehalts- oder Lohnbüro zu hinterlegen.

Aushang von bestimmten Gesetzen nur bei Bedarf

Der Betriebsrat – sofern vorhanden – ist im Übrigen bei dem Aushang von Gesetzen zumindest zu beteiligen. Der Arbeitgeber tut gut daran, bei einem vertrauensvollen Verhältnis, den Betriebsrat um dessen Rat zu bitten, wenn es um den Ort und die Art des Aushangs geht. Der Aushang muss an einer frei für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglichen Stelle erfolgen. Viele Unternehmen nutzen dafür das sogenannte „Schwarze Brett“, das erfahrungsgemäß häufig von den Mitarbeitern frequentiert wird. Allerdings ist der Unternehmer nicht verpflichtet, alle Gesetze, in denen eine Aushangpflicht verankert ist, auszuhängen. Hier gilt der Grundsatz, dass der Arbeitgeber nur dann Bekanntmachen muss, wenn seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dem Geltungsbereich des Gesetzes betroffen sein könnten. Ist der Arbeitgeber sich in diesem Punkt nicht sicher, schadet ein vorsorglicher Aushang jedenfalls nicht. Auch freiwillige Aushänge von Gesetzen sind keinesfalls verboten. Was aber passiert, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zum Aushang nicht nachkommt? Bei einem Verstoß gegen die Aushangpflicht sind verschiedene Rechtsfolgen möglich. Folgt zum Beispiel aus der Unterlassung des Aushangs ursächlich ein Schaden, so ist der Arbeitgeber dafür ersatzpflichtig. In fast jedem Fall handelt sich bei dem Verstoß gegen die Aushangpflicht um eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür kann es zu unterschiedlich hohen Bußgeldern (bis zu 2.500 €) kommen. Es droht ebenfalls ein Eintrag in das Gewerbezentralregister. Ist ein Gesetz nicht ausgehangen worden, das eine Wahl betrifft, kann die Wiederholung der Wahl eine Folge des Nichtaushangs sein.

Diesen Artikel teilen
Welche Gesetze müssen im Unternehmen in den Aushang Reviewed by on .

Schutz der Arbeitnehmer durch aushangpflichtige Gesetze Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat einen hohen Stellenwert in den Anstrengungen des Gesetzgebers. Das äußert sich nicht nur in zahlreichen Schutzgesetzen zu diesem Thema. Der Gesetzgeber möchte zugleich, dass sich die Beschäftigten in einem Unternehmen jederzeit über diese Bestimmungen informieren können. Deshalb hat der Normengeber verfügt, dass