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Sicherheitsunterweisung

Die sichere Bedienung eines Ladekrans

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Was ist bei der Benutzung eines Ladekrans zu beachten?

Der Bediener eines Ladekrans trägt eine hohe Verantwortung. Potenziell geht von einem solchen Arbeitsmittel ein hohes Risiko für das Leben und die Gesundheit aller Beteiligten sowie für Sachwerte aus. Aus diesem Grund muss der Bediener eines Ladekrans eine Ausbildung gemäß der DGUV-Vorschrift 52 nachweisen. Darüber hinaus sind weitere wichtige Voraussetzungen zu beachten. Zunächst darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung eines Ladekrans beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind und sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sind, dieses besondere Arbeitsmittel zu benutzen. Sie müssen zudem in dem Führen eines Krans ausgebildet worden sein und nachgewiesen haben, dass sie auch charakterlich fähig sind, sich gewissenhaft und zuverlässig ihrer Aufgabe zu widmen.

Rechtliche Vorgaben und Prüfung durch eine Befähigte Person

Der Bediener eines Ladekrans muss nicht nur praktische Fähigkeiten besitzen; er hat genauso die Vorschriften im Umgang mit einem Ladekran zu kennen und anzuwenden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die DGUV 1, 50 und 70 zu nennen. Einschlägig sind ebenfalls die Informationen des Unfallversicherungsträgers 209-012, 209-061 und 214-002 sowie die Regeln (DGUV) 100-500, 109-005 und 109-006. Der Ladekran darf nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch den Unternehmer bedient werden. Zusätzlich muss der Bediener am jeweiligen Kran sicherheitstechnisch unterwiesen worden sein. Als Bediener hat man den Ladekran vor jeder Verwendung zu kontrollieren. Das Arbeitsmittel darf nicht verwendet werden, wenn Beschädigungen an Bauteilen oder Schweißnähten ersichtlich sind. Ebenso dürfen keine Schraubverbindungen lose sein oder sich ungewöhnliche Geräusche bzw. Bewegungen bei der Bedienung zeigen. Einmal im Jahr muss der Kran zudem durch eine Befähigte Person auf seine Betriebssicherheit hin geprüft werden.

Was ist für einen sicheren Betrieb des Ladekrans zu beachten?

Neben der Prüfung vor der Benutzung des Krans ist insbesondere auf einen festen Standplatz zu achten. Dazu bedarf es einer sorgfältigen Vorüberlegung – schließlich ist die sichere, stabile Position die Grundlage für alle weiteren Schritte. Es ist unbedingt zu beachten, dass ein Arbeiten mit dem Ladekran ohne ein korrektes Abstützen nicht erlaubt ist. Auch hier gilt es bereits beim Abstellen des Fahrzeugs daran zu denken, dass genügend Platz für diese Maßnahme nach allen Seiten hin vorhanden ist. Zudem muss der Untergrund in der Lage sein, die Standfestigkeit des Krans zu gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, kann durch eine entsprechende Unterlegplatte nachgeholfen werden. Mängel an den Abstützen führen dazu, dass der Ladekran nicht eingesetzt werden darf. Achtung auch, wenn sich in der Nähe der Abstützungen Schacht- oder Kanaldeckel befinden. Einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen Ladekrane mit Luftfederung. Hier besteht die Gefahr, dass eine unkontrollierte Nachregelung erfolgt. Diese kann sich unter Umständen auch negativ auf die Abstützung auswirken. Letztlich muss dem Bediener bewusst sein, dass er ein wichtiger Faktor in dem Gefüge Arbeitssicherheit im Unternehmen einnimmt.

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Was ist bei der Benutzung eines Ladekrans zu beachten? Der Bediener eines Ladekrans trägt eine hohe Verantwortung. Potenziell geht von einem solchen Arbeitsmittel ein hohes Risiko für das Leben und die Gesundheit aller Beteiligten sowie für Sachwerte aus. Aus diesem Grund muss der Bediener eines Ladekrans eine Ausbildung gemäß der DGUV-Vorschrift 52 nachweisen. Darüber hinaus