Den Fremdeinsatz im Unternehmen erfolgreich managen
In vielen Unternehmen müssen heute spezielle Aufgaben erfüllt werden. Nicht immer ist es sinnvoll, diese Tätigkeiten durch eigenes Personal zu erfüllen. Schließlich müssen die Mitarbeiter das Fachwissen erwerben bzw. spezielle Arbeitsmittel angeschafft werden. Immer mehr Unternehmen gehen deshalb dazu über, Spezialarbeiten durch Fremdfirmen erledigen zu lassen. Allerdings kann es schnell zu Problemen kommen – zum Beispiel, wenn sich die Tätigkeiten fremder Firmen mit denen der eigenen Mitarbeiterschaft oder auch einer anderen Fremdfirma überschneiden – sei es zeitlich oder räumlich oder beides. Fremdfirmen können per se nicht konkret abschätzen, welche Gefahren ihre Tätigkeiten bei den bestehenden Arbeitsplätzen auslösen können. Hier ist mehr denn je der Unternehmer in seiner Gesamtverantwortung Arbeitsschutz gefordert. Damit einer Fremdfirma oder mehrere zur Gefahr für das eigene Unternehmen oder eine andere Firma wird, müssen die Tätigkeiten aufeinander abgestimmt werden. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe wird ein Fremdfirmenkoordinator bestellt.
Welche Aufgaben hat ein Fremdfirmenkoordinator?
Der Fremdfirmenkoordinator verwaltet den Einsatz von Fremdfirmen im Unternehmen. Er ist aus diesem Grund sowohl gegenüber den Mitarbeitern des eigenen Unternehmens als auch den Beschäftigten der Fremdfirma gegenüber weisungsbefugt. Dieser Umstand entlässt aber weder den Fremdunternehmer noch den eigenen Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern. Welche Rechte und Pflichten ein Fremdkoordinator hat, ist zumindest regelungstechnisch eindeutig bestimmt. So nach der BGV A1. In dieser Vorschrift wird dem Arbeitgeber die Pflicht auferlegt, bei der Auftragsvergabe an fremdes Personal einen Fremdfirmenkoordinator zu bestellen. Ähnlich auch die BGI 865. Sie nennt im Punkt F9, die Möglichkeit gegenseitiger Gefährdungen als Anlass, einen Koordinator zu bestimmen, der die Aufgabe hat, die Arbeiten aufeinander abzustimmen. Häufig übernimmt der Auftraggeber der Einfachheit halber diese Aufgabe. Gleichwohl ist diese Tätigkeit zu bedeutend, um nebenbei erledigt werden zu können. Zu beachten ist bei dieser Aufgabe beispielsweise, dass auch die Fremdfirmen – neben ihren eigenen Standards – auch die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten hat.
Der Fremdfirmenkoordinator übernimmt Verantwortung für andere Firmen
Zu den Pflichten eines Fremdfirmenkoordinators gehört neben der grundsätzlichen Organisation der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Unternehmen auch die Unterweisung bzw. Einweisung nach den Vorschriften des § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 der BGV A1. Er sorgt dafür, dass die Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes eingehalten werden. Der Fremdfirmenkoordinator erarbeitet Baustellen- und Hausordnungen und arbeitet bei der Erstellung von Werkverträgen, von Verträgen zur Überlassung von Arbeitskräften und Wartungsverträgen mit bzw. gestaltet diese eigenständig. Das Aufgabenspektrum eines Fremdfirmenkoordinators entpuppt sich damit als sehr umfangreich und vielseitig. Seine Aufgaben erfordern eine besondere Ausbildung bzw. Qualifikation. Von ihrem Vorwissen her eignen sich insbesondere Führungskräfte für diese Aufgabe. Aber auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte, verantwortliche Elektrofachkräfte oder Sicherheitsbeauftragte bringen für diese Aufgabe hervorragende Voraussetzungen und Fachwissen mit. Neben einer technischen Ausbildung sind jedoch Kenntnisse und Fertigkeiten in der Führung von Menschen und in der Motivation von Mitarbeitern gefordert.
Weiterbildungen im Bereich „Fremdfirmenkoordinator“
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