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Unfallschwerpunkt

Wie man Kranunfälle vermeidet

von

Die Basis ist das sichere Aufstellen des Krans

Die häufigste Ursache für das Umfallen eines Krans und die damit verbundene Gefährdung von Gesundheit und Leben von Menschen sowie von Sachwerten ist das falsche Aufstellen bzw. Abstützen des Krans. Dabei sind die Punkte, die es dabei zu beachten gibt, längst bekannt. Dies beginnt bereits beim Aufstellen des Krans. Dieser darf nur auf einem tragfähigen Untergrund aufgestellt werden. Mittels der Stützkraft und der Fläche der Stützplatte lässt sich der maximale Bodendruck errechnen, den der Untergrund zu stützen hat. Stützkraft geteilt durch Fläche ergibt den Stützdruck. Ist abzusehen, dass der Untergrund dem ermittelten Stützdruck nicht standhält, kann der Stützdruck durch eine größere Fläche verringert werden, zum Beispiel durch die Verwendung einer größeren Stützplatte. Die Neigung auf dem Baustellengelände darf nicht zu groß sein. Angaben hierzu finden sich in der Betriebsanleitung. In der Regel kann man davon ausgehen, dass eine Neigung von mehr als fünf Grad nicht zulässig ist.

Standplatz, Witterung und Sicherheitsabstände

Bei der Wahl des Standortes muss insbesondere auf die Stützen geachtet werden. Sie dürfen nicht auf nachgiebigem Untergrund aufgebracht werden. Dazu zählen Hydranten- und Kanaldeckel, Wiesen oder auch abgedeckte Schächte. Auch ein vereister Untergrund kann nicht als Fläche für die Stütze verwendet werden. Hier muss mit Kies und Split erst für eine sichere Auflage gesorgt werden. Wichtig ist die Beobachtung der Stütze – gerade bei solchen Bedingungen – während des Kraneinsatzes. Bei gefrorenem Boden kommt hinzu, dass der Untergrund bei zunehmender Temperatur an Festigkeit verliert. Regen und andere Flüssigkeiten können die Stabilität des Bodens verändern. Besondere Bedeutung haben die Sicherheitsabstände. Dies gilt zunächst für die Abstände zu Böschungen und Grabenkanten. Als Faustregel nimmt man folgende Abstände: ein Meter bei Kranen bis zwölf Tonnen Gesamtgewicht und zwei Meter bei Kranen mit mehr als zwölf Tonnen Gesamtgewicht. Zwischen den sich bewegenden Teilen des Krans und unbeweglichen Bestandteilen der Umgebung ist ein Sicherheitsabstand von wenigstens 50 Zentimeter verbindlich einzuhalten.

Der Kranführer ist für die ordnungsgemäße Aufstellung verantwortlich

Unbewegliche Teile in der Umgebung können Bauwerke oder Gerüste und ähnliches sein. Ist es nicht möglich, den Sicherheitsabstand entsprechend einzuhalten, ist der Bereich abzusperren und zusätzlich Hinweise auf die Möglichkeit einer Verletzungsgefahr durch Quetschungen zu geben. Ein Sicherheitsabstand muss auch zu elektrischen Leitungen eingehalten werden, die frei liegen. Hier gelten bei Freileitungen mit Nennspannungen unterschiedliche Abstände. Bei Leitungen bis zu 1.000 Volt beträgt der Sicherheitsabstand einen Meter und fünf Meter bei Nennspannungen über 220 Kilovolt. Bei Gittermastauslegern ist die Montageanleitung unbedingt zu beachten. Mit Splinten, Federsteckern oder anderen Vorrichtungen sind die einzelnen Verbindungen zwischen den Gittermastteilen gegen ein unbeabsichtigtes Lösen zu sichern. Die Auslegerlänge bestimmt die Einstellung der Hubnotendschalter und des Lastmomentbegrenzers. Die Last ist möglichst dicht über den Boden zu führen und dies entsprechend bei geringster Fahrgeschwindigkeit. Personen dürfen nur mit geprüften Arbeits- bzw. Personenkörben transportiert werden. Der Transport ist zudem vierzehn Tage vorher bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.

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