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Unfallschwerpunkt

Die Risikobeurteilung für Krane

von

Herangehensweise für die Beurteilung von Risiken bei Krananlagen

Der Einsatz von Kranen ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass dem Menschen Aufgaben und Tätigkeiten abgenommen werden, die dieser mit seinen begrenzten physischen Möglichkeiten nicht hätte wahrnehmen können. Diese Erleichterung stellt aber auch ein potenzielles Risiko dar. Arbeitsunfälle mit Kranen sind per se als sehr gefährlich für das Leben und die Gesundheit von Menschen aber auch für Sachwerte einzustufen. Die Frage nach der Sicherheit muss daher zwangsläufig bereits bei der Herstellung, bei der Konzeption von Kranen, Krananlagen und anderen Hebezeugen gestellt werden. Dies fordert auch der Gesetzgeber und die Träger der Unfallversicherung. Die europäische Richtlinie für Maschinen 2006/42/EG fordert deshalb vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen der Krane verpflichtend eine konstruktionsprozessbegleitende Risikobeurteilung vorzunehmen. Ziel einer solchen Maßnahme ist es, die für diese Maschine anzuwendenden Gesund- und Sicherheitsanforderungen festzustellen.

Die Risikobeurteilung ist die Basis für die Konstruktion und den Bau von Krananlagen

Die Risikobeurteilung stellt somit einen wichtigen Baustein in der Entwicklung und dem Bau von Kranen dar. Damit die Risikobeurteilung umfassend und gesetzeskonform aufgestellt werden kann, sollte bei der Erstellung der Beurteilung systematisch vorgegangen werden. Die einzelnen Schritte lassen sich wie folgt gliedern:

  1. Festlegen der Grenzen
  2. Ermitteln der Gefahren und Gefahrsituationen
  3. Einschätzen der Risiken nach Schwere der möglichen Schäden und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens
  4. Bewertung der Risiken im Hinblick auf die Erforderlichkeit einer Risikominderung
  5. Beseitigung von Risiken und Gefährdungen

Diese Prozessschritte haben sich bei der Erstellung einer Risikobeurteilung bewährt und sind im Anhang A der Maschinenrichtlinie enthalten. Die ersten vier Prozessschritte fasst man zudem unter der Gruppierung Risikoanalyse zusammen, während der letzte Schritt eine Risikobewertung darstellt.

Die Vorgehensweise bei der Erstellung der Risikobeurteilung im Einzelnen

Ein wichtiger Prozessschritt am Anfang der Risikobeurteilung ist die Bestimmung der Grenzen für die Krananlage. Dabei sind nicht allein die Verwendungsgrenzen zu beachten. Weitere Grenzaspekte sind die zeitlichen und räumlichen Grenzen, die energetischen und stofflichen Grenzen, die es festzulegen gilt. Anschließend folgt der wohl schwierigste Schritt innerhalb der Risikobeurteilung: die Ermittlung der Risiken und Gefährdungen. In der Regel liegt das Problem darin, keine Gefahr zu übersehen. Dies erfordert ein systematisches Vorgehen. Ein guter Anhaltspunkt sind Gefahrensituationen, Gefährdungen und Risiken, die sich zum Beispiel im Anhang B der DIN EN ISO 12100 finden. Auch die Sicherheitsnormen vergleichbarer Hebezeuge können zur umfassenden Ermittlung von Gefahren herangezogen werden. Im Arbeitsschutz lassen sich Gefährdungen und Unfallpotenziale durch sogenannte Gefährdungsbäume ableiten. Beispiele hierfür sind die Fehlerbaumanalyse und die Ereignisablaufanalyse.

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