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Brandschutz

TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen

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Die Technische Regel Gefahrstoffe 800 gilt seit 2011 für den Umgang mit brennbaren und oxidierenden Gefahrstoffen

Für Tätigkeiten mit oxidierbaren und brennbaren Gefahrstoffen gilt seit 2011 die Technische Regel Gefahrstoffe 800. Sie behandelt speziell die Gefährdungsermittlung im Brandschutz. Welche Auswirkungen hat das für die Unternehmen? Der Brandschutz beim Umgang mit diesen Stoffen rückt weiter in den Vordergrund. Die Gefährdungsbeurteilung muss noch sorgfältiger – und damit rechtssicher – erfolgen, um zunächst Risiken zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um Feuer und Brände zu vermeiden.

Welche Ziele verfolgt die TRGS 800?

Grundsätzlich lassen sich vier Absichten definieren. Die Technische Regel Gefahrstoffe 800 hat zuerst das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten und anderen Personen als höchste Priorität. Daneben ist der Schutz der Umwelt ein erstrebenswertes Ziel (auch zum Beispiel vor Folgeschäden durch Löscharbeiten und –mittel). Aber auch Sachwerte und die Vermeidung von Betriebsunterbrechungen sind Ziele, die mit den Vorgaben aus der TRGS 800 erreicht werden sollen.

Brandgefährdungen und Definitionen mit der TRGS 800

[ad name=“Brandschutz“]Die Brandgefährdung nach der TRGS 800 richtet sich nach den Stoffen, der Zubereitung oder Ergebnissen (Erzeugnissen) bei den Tätigkeiten mit oxidierenden oder brennbaren Gefahrstoffen. Dabei werden die stofflichen Eigenschaften, die Arbeitsmittel, die Umgebung der Tätigkeiten und die Verfahren berücksichtigt. Auch werden mögliche Wechselwirkungen betrachtet und bewertet.

Um Begrifflichkeiten zu vereinheitlichen und zu erläutern, befindet sich ein Teil mit Definitionen in der TRGS 800, die sich mit den Begriffsbestimmungen für brennbare Gefahrstoffe, ihnen gleichgestellte und oxidierende Gefahrstoffe sowie die Brandgefährdung beschäftigt.

Die TRGS 800 legt den Fokus auf die Gefährdungsbeurteilung

Risiken erkennen und geeignete Maßnahmen festlegen – die TRGS 800 bestimmt, dass eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person zu erfolgen hat. Die Technische Regel definiert auch die Voraussetzungen, die eine solche Person zu erfüllen hat, um eine rechts- und damit haftungssichere Gefährdungsbeurteilung vornehmen zu können. Dennoch stellt die Umsetzung der TRGS 800 eine große Herausforderung dar.

Weiterbildungen zum anlagentechnischen Brandschutz

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10mar(mar 10)9:0019(mar 19)17:00Brandschutzbeauftragter

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07may(may 7)9:0008(may 8)17:00Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677Kombi-Qualifikation an zwei Tagen: Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 mit Prüfung

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30jun(jun 30)9:0009jul(jul 9)17:00Brandschutzbeauftragter

July

30jun(jun 30)9:0009jul(jul 9)17:00Brandschutzbeauftragter

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10jul(jul 10)9:0011(jul 11)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Andechs

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15sep(sep 15)9:0024(sep 24)17:00Brandschutzbeauftragter

16sep(sep 16)9:0017(sep 17)17:00Grundlagen des Brandschutzes

25sep(sep 25)9:0026(sep 26)17:00Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten Halle

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05nov(nov 5)9:0006(nov 6)17:00Zur Prüfung befähigte Person von lüftungstechnischen AnlagenQualifikation Befähigte Person lüftungstechnische Anlagen: Grundlagen Lüftungs- und Klimatechnik, Brandschutz, hygienische Anforderungen, Wartung, BetrSichV

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13nov(nov 13)9:0014(nov 14)17:00Betreiberpflichten im Brandschutz

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