Regeln zur Brandschutzbekämpfung werden durch die ASR konkretisiert
Bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen bezüglich Ausstattung und Maßnahmen im Brandschutz stellt die ASR A 2.2 eine wichtige Norm und Arbeitshilfe dar. Sie legt unter anderem fest, wie viele Feuerlöscher vorgehalten werden müssen, und konkretisiert die Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung.
Die Regelungen der ASR 2.2 im Einzelnen
[ad name=“Brandschutz“]Die Technische Regel für Arbeitsstätten A 2.2 befasst sich insbesondere mit dem Grundschutz, der die vielleicht noch bekannte Formulierung der geringen Brandgefahr abgelöst hat. Es sind die Gefährdungen, die vergleichbarer an einem Büroarbeitsplatz vorliegen. Hierfür legt die ASR unter anderem die erforderliche Anzahl von transportablen Feuerlöschern und die Anrechnung von Hydranten (Wand-) fest.
Gefährdungen, die über den Grundschutz hinausgehen, werden unter der erhöhten Brandgefahr kategorisiert. Für diese Risiken ist die Gefährdungsbeurteilung von ungleich größerer Bedeutung. Daneben müssen vorgegebene Maßnahmen aus der Gefahrstoffverordnung berücksichtigt werden. Ebenfalls Beachtung finden die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 400 und 800.
Bei der Brandmeldung schnell reagieren
Im Falle eines Brandes muss alles noch schneller gehen. So lassen sich die Bestimmungen aus der ASR A 2.2 zusammenfassen. Eine schnellere Reaktionszeit gilt nicht nur für die Brandmeldung von Brandmeldern und Brandmeldesystemen, sondern auch für die Brandschutzhelfer oder Erstlöscher, die möglichst einfach und schnell die nächstgelegenen Löschmittel finden und nutzen sollen. Deshalb empfiehlt die ASR A 2.2, tragbare Feuerlöscher möglichst nicht an einem zentralen Punkt vorzuhalten.
Alle Sicherheitsexperten im Unternehmen einbeziehen
- Um den Brandschutz im Betrieb zu optimieren, sollten möglichst alle mit Arbeitsschutz beschäftigten Personen zusammenarbeiten. Neben den Brandschutzhelfern können dies Sicherheitsfachkräfte aber auch befähigte Personen sein.
- Unabhängig davon müssen alle Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen und Brandschutzhelfer ernannt und ausgebildet werden. Die brandschutzrelevanten Anlagen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden.
- Eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern liegt dann vor, wenn die Quote mindestens 5 % der Beschäftigten beträgt. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann dieser Anteil auch höher sein.
Warten von Feuerlöschern und unterweisen von Brandschutzhelfern
Die Regel für Arbeitsstätten A 2.2 gibt wichtige Handlungsanweisungen, wie Brandschutzhelfer auszubilden sind. Ihnen müssen die Prinzipien des vorbeugenden Brandschutzes erläutert werden und welche konkreten Gefahren durch Brände ausgehen. Die Brandschutzhelfer müssen die betriebliche Brandschutzorganisation kennen und wissen, wie sie sich im Notfall verhalten müssen. Abschließend sollte diese Ausbildung eine praktische Übung mit dem Feuerlöscher sein. Die Löschgeräte müssen regelmäßig gewartet werden. Als Mindestfrist gelten 2 Jahre.