Die Arbeitsstätten-Regel ASR A 2.2 sorgt für mehr Transparenz und Klarheit bei tragbaren Feuerlöschern
Es liegt nicht an der Präsenz von tragbaren Feuerlöschern – die fällt oftmals überproportional aus, ohne dass sich der Brandschutz dadurch entscheidend verbessert. Die ASR A 2.2 soll in diesem Punkt Abhilfe schaffen und die Maßnahmen zur Brandbekämpfung noch weiter konkretisieren. Insbesondere die Verteilung der Feuerlöscher muss in vielen Unternehmen optimiert werden. Tatsächlich war ein Grund für die Novellierung der ASR der Umstand, dass einige Arbeitsstätten zu viele Feuerlöscher vorhielten.
Die Grundausstattung an tragbaren Feuerlöschern am Arbeitsplatz muss stimmen
Die ARS A 2.2 definiert die zwingend erforderliche Ausstattung eines Arbeitsplatzes mit Feuerlöschern. Liegt die Brandgefährdung an dieser Stelle im normalen Bereich, reicht die Grundausstattung völlig aus. Etwas anderes ist es, wenn die Gefährdungsanalyse für den Arbeitsplatz eine höhere Brandgefährdung ermittelt hat. In diesem Fall ist eine Vervielfachung von Feuerlöschern nicht das probate Mittel. Es müssen daher andere Maßnahmen getroffen werden, die der speziellen Natur des Arbeitsplatzes und des Betriebes entsprechen.
Anzahl und Unterweisung von Brandschutzhelfern
[ad name=“Brandschutz“]Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes sollten möglichst viele Beteiligte zusammenarbeiten. Je mehr Expertenwissen vorhanden ist, umso weniger Schwachpunkte können übersehen werden. Zu diesen Experten gehören unter anderem befähigte Personen (zum Beispiel zur Prüfung von Regalanlagen) und Sicherheitsfachkräfte. Damit tragbare Feuerlöscher im Falle eines Brandes schnell zum Einsatz kommen können, sollten sie nicht konzentriert an einer Stelle aufbewahrt werden, sondern sich optimal im gesamten Gebäude verteilen. Nach der ASR A 2.2 soll der Weg bis zum nächsten Feuerlöscher nicht mehr als 20 Meter betragen.
Doch die größte Anzahl an tragbaren Feuerlöschern bringt keinen Erfolg, wenn es nicht eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern gibt. Brandschutzhelfer müssen zudem umfassend über ihre Aufgaben und die erforderlichen Maßnahmen im Brandfall unterwiesen werden. Zu der Unterweisung gehören in jedem Fall praktische Übungen mit einem tragbaren Feuerlöscher.
Feuerlöschgeräte müssen regelmäßig gewartet werden
Die Gefährdungsbeurteilung bietet den mit der Arbeitssicherheit beauftragten Personen wichtige Einzelheiten für die Ausstattung des Arbeitsplatzes und des Unternehmens und bietet ausreichende Handlungsanweisungen. Die schönsten Pläne werden jedoch nicht erfolgreich sein, wenn die Feuerlöschgeräte nicht regelmäßig gewartet werden – eine Wartung ist alle zwei Jahre erforderlich. Auch hierzu gibt die ASR A 2.2 detaillierte Vorgaben.