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Brandschutz

Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeuge und Einsatzfahrzeugen

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Normengerechte Beklebung und Farbgebung von Rettungsdienstfahrzeugen

Bei dem Thema der rechtmäßigen Farbgebung und noch mehr bei der normengerechten Beklebung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes treten immer wieder große Unsicherheiten auf. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland uneinheitlich geregelt sein kann und vielfach auch ist. Grundsätzlich ist für die Farbgebung und die Beklebung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes die einschlägigen Rettungsgesetze der Bundesländer zuständig. Dort heißt es meist, dass die Rettungsdienstfahrzeuge sowohl in ihrer Ausstattung, in der Ausrüstung als auch in der Wartung den allgemein anerkannten und geltenden Regeln von Technik und Medizin entsprechen müssen. Eine explizite Regelung zur Farbgebung und zur Beklebung allerdings fehlt in der Regel in solchen Gesetzen.

Regelung durch Runderlasse der jeweiligen Bundesländer

[ad name=“Brandschutz“]Dennoch liegt es auf der Hand, dass nicht jedes Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes optisch willkürlich gestaltet sein kann. Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung der Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes ist es von besonderer Wichtigkeit, dass sie als solche kenntlich sind – nicht zuletzt, um Patientinnen und Patienten aber auch das Personal des Rettungsdienstes zu schützen. Allein die akustischen und optischen Sondersignale können diese Aufgabe allein nicht ausreichend erfüllen. Sie sind deshalb mit einer besonderen Farbgebung zusätzlich gegenüber den anderen Fahrzeugen im Verkehr kenntlich zu machen. Allerdings enthalten die Rettungsgesetze oder einschlägigen DIN-Normen keine bundesweit geltenden Bestimmungen zu dieser Frage. Um diese Regelungslücke zu schließen, haben die meisten Bundesländer Runderlasse herausgegeben, die Aussagen zu dieser wichtigen Frage treffen.

Farbvorschriften für die Außenlackierung und Regelungen für die Folientechnik

Wer sich mit der Farbgebung und der Beklebung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes beschäftigt, muss sich zwangsläufig mit den Runderlassen des zuständigen Landesministeriums beschäftigen. Gerade bei der Beklebung erfährt die Gestaltung von Einsatzfahrzeugen im Rettungsdienst durch das Corporate Design eine besondere Dynamik, die genutzt werden sollte, jedoch auf einer rechtssicheren Grundlage. Gerade für die Folientechnik ist die DIN 14500 zu beachten. Um die Regelungsdichte und –vielfalt zu beweisen, sind auf die besonderen Bestimmungen für die Rettungsfahrzeuge der Hilfsorganisationen hinzuweisen. Daraus folgt, dass mit der Farbgebung und der Beklebung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes befasste Personen einer ständigen Verpflichtung zur Fortbildung, zum regelmäßigen kommunikativen Austausch mit Personen in der gleichen Thematik und zur Aktualisierung ihrer Wissensgrundlagen praktisch verpflichtet sind.

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Normengerechte Beklebung und Farbgebung von Rettungsdienstfahrzeugen Bei dem Thema der rechtmäßigen Farbgebung und noch mehr bei der normengerechten Beklebung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes treten immer wieder große Unsicherheiten auf. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland uneinheitlich geregelt sein kann und vielfach auch ist. Grundsätzlich ist für die Farbgebung und