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Sicherheitsunterweisung

Arbeitsschutzpflichten übertragen

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Welche Aufgaben kann der Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz übertragen?

Aufgabendelegierung ist nicht nur ein Modewort. Die Übertragung von wichtigen Tätigkeiten entlastet den Arbeitgeber und gibt ihm den notwendigen Raum, um sich unternehmensrelevanten Strategien zu widmen. Wer Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzes übertragen will, muss diese Tätigkeiten zunächst genau definieren und schriftlich niederlegen. Doch kann der Arbeitgeber gleichzeitig mit den Aufgaben auch seine Verantwortung im Arbeitsschutz übertragen?

Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber hat zwar die Möglichkeit, Aufgaben des Arbeitsschutzes zu übertragen – die Verantwortung bleibt jedoch bei ihm. Zudem sind an die Delegierung von Arbeitsschutzaufgaben Bedingungen gebunden. Zuerst muss es sich um fachkundige und zuverlässige Personen handeln, an die der Arbeitgeber Aufgaben aus diesem Bereich übertragen kann. Allerdings ist es ein Trugschluss anzunehmen, dass sich mit der Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten oder von Fachkräften für Arbeitssicherheit, der Arbeitsschutz für den Arbeitgeber erledigt hat.

Bedingungen für die Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich des Arbeitsschutzes

Der Gesetzgeber hat zu diesem Thema Vorschriften erlassen. Sie finden sich insbesondere im Arbeitsschutzgesetz. Nach § 7 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte nach Art der Tätigkeit zu beurteilen, ob die Beschäftigten auch befähigt sind, diese Aufgaben fachkundig zu erledigen. Weiter § 13 Arbeitsschutzgesetz, das den Arbeitgeber auffordert, die Übertragung schriftlich und nur an zuverlässige und fachkundige Personen vorzunehmen. Konkretisierend die BGV A1 in § 13: Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und die Befugnisse festlegen und muss vom Beauftragten unterschrieben werden.

Die Aufgaben, die übertragen werden, müssen konkretisiert werden

Daher reicht es nicht aus, dass der Arbeitgeber die Aufgaben des Arbeitsschutzes pauschal überträgt. Der Verantwortungsbereich und auch die Befugnisse, die der Beauftragte wahrnehmen soll, müssen genau beschrieben und schriftlich fixiert werden. Zum Thema Befugnisse gehört ein Budget, damit die Beauftragten ihre Aufgaben erfüllen können. Die Aufgabenwahrnehmung kann nur dann erfolgreich vorgenommen werden, wenn der Beauftragte regelmäßig die Möglichkeit hat, sich in Sachen Arbeitsschutz weiterbilden zu können.

Die Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber – trotz Aufgabenübertragung

Im Rahmen der Aufgabenübertragung übernehmen die Beauftragten für die Erfüllung der Tätigkeiten auch die Verantwortung. Dennoch verbleibt beim Arbeitgeber zum Beispiel die Haftung im Bereich der Organisation des Arbeitsschutzes sowie für die Kontrolle und die Aufsicht. Er muss prüfen, ob die übertragenen Aufgaben auch tatsächlich erfüllt werden.

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Welche Aufgaben kann der Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz übertragen? Aufgabendelegierung ist nicht nur ein Modewort. Die Übertragung von wichtigen Tätigkeiten entlastet den Arbeitgeber und gibt ihm den notwendigen Raum, um sich unternehmensrelevanten Strategien zu widmen. Wer Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzes übertragen will, muss diese Tätigkeiten zunächst genau definieren und schriftlich niederlegen. Doch kann der