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Befähigte Person

Befähigte Personen zur Prüfung von Containern

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Container müssen sicher auf dem Trägerfahrzeug gehalten werden

Im Güterverkehr finden Container häufig Anwendung. Sie lassen sich leicht austauschen und ermöglichen so eine erhebliche Zeitersparnis bei der Beladung von Trägerfahrzeugen. Überdies können sie an einem Ort abgestellt und beladen werden, während das Trägerfahrzeug für andere Aufgaben weiterhin zur Verfügung steht. Die Container müssen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und nach dem anerkannten Stand der Technik beschaffen sein. Dieser betriebssichere Zustand ist regelmäßig zu überprüfen – andernfalls drohen dem Betreiber Haftungsansprüche und Bußgeld.

Die regelmäßige Prüfung von Containern ist vom Gesetzgeber und den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben

Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass Container vor ihrer ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand hin überprüft werden. Der Prüfungsintervall der regelmäßigen Prüfung, Art und Umfang derselben werden durch den Unternehmer bestimmt. Sie richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Der Prüfung soll mindestens einmal im Jahr stattfinden, bei regelmäßiger und intensiver Beanspruchung auch häufiger. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren, hier empfiehlt sich die Anlage eines Prüfbuches oder einer Prüfkartei. Die Dokumentation der Prüfung ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Die Voraussetzungen einer befähigten Person zur Prüfung von Containern

[ad name=“Prüfung von Container“]Die allgemeinen Voraussetzungen einer befähigten Person sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Befähigte Person“ aufgeführt. Die TRBS ergänzt und erläutert die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung in diesem Punkt. Der Unternehmer beauftragt die befähigte Person zur Prüfung; ist sie ein Mitarbeiter seines Unternehmens, muss er darauf achten, dass sie die Bedingungen der TRBS erfüllt. Wird die Prüfung durch eine Person wahrgenommen, die nicht die Voraussetzungen der TRBS erfüllt, kann die zuständige Stelle verlangen, dass die Prüfung wiederholt wird. Die TRBS 1203 verlangt von der befähigten Person den Abschluss einer Berufsausbildung (auch Studium), eine einschlägige Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Prüfungen von Containern. Dies beinhaltet ein besonderes Fachwissen über den anerkannten Stand der Technik bezüglich Container und die Kenntnis der Normen und Regeln des Arbeitsschutzes. Mit einer sorgfältigen Prüfung kann die befähigte Person Arbeitsunfälle mit nicht betriebssicheren Containern verhindern helfen.

Weiterbildungen zur Befähigten Person zur Prüfung von Containern

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