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Befähigte Person

Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehälter

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Unternehmer haben zahlreiche Vorschriften für die Betriebssicherheit von Wechselbehältern zu beachten

Wechselbehälter dienen dem einfachen Transport von Gütern und finden häufig Verwendung im Transportwesen. Die wichtigsten Bauarten sind die Pritsche mit Bordwänden, der Wechselbehälter mit dem offenen Aufbau, die Kofferbauart, Wechselbehälter mit seitlichem Schiebeverdeck Isolier-Wechselbehälter, Wechseltanks und Kühl-Wechselbehälter. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass sich der Wechselbehälter in einem betriebssicheren Zustand befindet und nur für den vorgesehenen Verwendungszweck benutzt wird. Dazu gehört auch, dass mängelbehaftete Wechselbehälter nicht verwendet werden. Für die Betriebssicherheit von Wechselbehältern sind verschiedene Vorschriften zu beachten: die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, die GPSGV, die Richtlinie 2006/42/EG, die BGV D29 und die Betriebssicherheitsverordnung. Unterlässt der Unternehmer seine Verpflichtungen in Sachen Arbeitsschutz, kann er im Schadensfall haftbar gemacht werden. Um Unfälle mit nicht betriebssicheren Wechselbehältern zu vermeiden, sind sie regelmäßig durch eine befähigte Person zu überprüfen.

Voraussetzungen für befähigte Personen zur Prüfung von Wechselbehältern

Gemäß §§ 3 und 10 der Betriebssicherheitsverordnung sind Wechselbehälter regelmäßig durch eine befähigte Person zu überprüfen. Art und Umfang der Prüfung wird durch den Unternehmer bestimmt – auch die Frist der Prüfungen liegt im Ermessen des Unternehmers. Die Prüfung sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen – bei dauerhafter Nutzung und nach besonderer Belastung sollte die Prüfung häufiger durchgeführt werden. Die Prüfung wird durch eine befähigte Person vorgenommen, die vom Unternehmer bestellt wird. Dies kann ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen sein, sofern er die Voraussetzungen für eine befähigte Person nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllt. Danach muss die befähigte Person ein besonderes Fachwissen in Bezug auf Wechselbehälter besitzen. Dieses Fachwissen setzt sich aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einer einschlägigen Berufserfahrung und einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit mit Wechselbehältern zusammen. Das erforderliche Fachwissen, auch Sachkunde genannt, muss den anerkannten Stand der Technik von Wechselbehältern und die Vorschriften und Bestimmungen des Arbeitsschutzes umfassen.

Was ist bei den Prüfungen durch befähigte Personen zu beachten?

Die wiederkehrenden Prüfungen sind für die Erhaltung des betriebssicheren Zustandes vorgesehen. Es wird empfohlen, die Prüfung mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Hohe Beanspruchungen oder ein Dauereinsatz können kürzerer Prüfungsintervalle erforderlich machen. Die Prüfungen sind schriftlich festzuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Es empfiehlt sich die Anlage eines Prüfbuches.

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Unternehmer haben zahlreiche Vorschriften für die Betriebssicherheit von Wechselbehältern zu beachten Wechselbehälter dienen dem einfachen Transport von Gütern und finden häufig Verwendung im Transportwesen. Die wichtigsten Bauarten sind die Pritsche mit Bordwänden, der Wechselbehälter mit dem offenen Aufbau, die Kofferbauart, Wechselbehälter mit seitlichem Schiebeverdeck Isolier-Wechselbehälter, Wechseltanks und Kühl-Wechselbehälter. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass sich