htt

Befähigte Person

Befähigte Personen im Gerüstbau

von

Unsachgemäß aufgestellte Gerüste gefährden Arbeiter und Passanten

Gerüste gehören zum Stadtbild. Überall dort, wo an Gebäuden an unzugänglichen Stellen gearbeitet werden soll, wird ein Gerüst als eine Arbeitsplattform und Schutzeinrichtung aufgebaut. Sie dienen sowohl als Schutz für die Arbeiter als auch die Passanten. Beim Bau eines Gerüstes ist große Sorgfalt erforderlich. Unsachgemäß aufgestellte Gerüste gefährden nicht nur die Beschäftigten, die das Gerüst nutzen sollen; sie stellen auch eine große Gefahr für Passanten und Personen dar, die sich unter dem Gerüst aufhalten. Der Gesetzgeber hat deshalb vorgeschrieben, dass Gerüste nur unter Aufsicht einer befähigten Person Gerüstbau aufgebaut, umgebaut und abgebaut werden dürfen. Darüber hinaus muss das aufgebaute Gerüst vor der ersten Benutzung durch eine befähigte Person geprüft werden.

Anforderungen an eine befähigte Person zum Bau und zur Prüfung von Gerüstanlagen

Für die Auswahl der befähigten Person ist der Arbeitgeber zuständig. Es kann jedoch nicht jeder zur befähigten Person bestellt werden – nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 müssen befähigte Personen für den Bau und die Prüfung von Gerüstanlagen drei Voraussetzungen erfüllen:

  • einschlägige Berufsausbildung
  • Berufserfahrung
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit

Die einschlägige Berufsausbildung kann durch einen Berufsabschluss nachgewiesen werden. Typischerweise sind dies Gerüstbauer, Gerüstbaumeister oder Gerüstbauobermonteure. Die Berufserfahrung muss im Umgang mit Gerüsten und im Gerüstbau erfolgt sein. Die zeitnahe berufliche Tätigkeit setzt eine angemessene Sachkunde voraus; vor allem muss die befähigte Person auf dem Stand der Technik im Gerüstbau sein und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften kennen und anwenden können. Um die Sachkunde zu erwerben, empfiehlt sich der Besuch eines Lehrganges an guten Weiterbildungsinstituten.

Welche Vorschriften müssen beachtet werden?

Im Gerüstbau müssen die Sicherheitsvorschriften und die einschlägigen Anweisungen der Berufsgenossenschaft befolgt werden. Befähigte Personen müssen diese Regeln kennen und anwenden können. Zu den Vorschriften gehören:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit 1203, 2121 Teile 1 und 2

Hinzu kommen DIN-Normen und Anleitungen zum Aufbau und Montage von Gerüsten.
 
 

Weiterbildungen zur Befähigten Person im Gerüstbau

No Events

 

 

Bildquelle – istock – He is moving up the ladder – Squaredpixels

Diesen Artikel teilen
Befähigte Personen im Gerüstbau Reviewed by on .

Unsachgemäß aufgestellte Gerüste gefährden Arbeiter und Passanten Gerüste gehören zum Stadtbild. Überall dort, wo an Gebäuden an unzugänglichen Stellen gearbeitet werden soll, wird ein Gerüst als eine Arbeitsplattform und Schutzeinrichtung aufgebaut. Sie dienen sowohl als Schutz für die Arbeiter als auch die Passanten. Beim Bau eines Gerüstes ist große Sorgfalt erforderlich. Unsachgemäß aufgestellte Gerüste gefährden