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Befähigte Person

Befähigte Personen zur Prüfung von Gasanlagen

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Gasanlagen bergen Sicherheitsrisiken, wenn sie nicht regelmäßig geprüft werden

Der Anlagezustand von Gasanlagen kann sich mit der Zeit und während des Betriebes durch Abnutzung, Alterung, Beschädigungen und Verschleiß verschlechtern. Es ist erforderlich, dass die Anlagen regelmäßig überprüft werden, damit von ihnen keine Sicherheitsgefahren ausgehen können. Für die regelmäßige Prüfung sind die Eigentümer und Betreiber der Anlagen verantwortlich. Für die regelmäßige Prüfung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung wird ihnen eine befähigte Person bestellt. Unterlassen der Eigentümer oder Betreiber diese Prüfung vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann die Unfallversicherung gegen den Betreiber vorgehen und die Gasanlage stilllegen.

Prüfungspflicht durch befähigte Personen betrifft insbesondere Flüssiggasanlagen und Flüssiggasflaschenanlagen

Nach der Technischen Regel für Flüssiggas (TRF) müssen Flüssiggasanlagen und Flüssiggasflaschenanlagen durch befähigte Personen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüft werden. Die Prüfung erstreckt sich dabei auch auf die Leitungsanlage und die Gasgeräte, die sich hinter der Hauptabsperrung befinden. Die Verbrauchsanlagen sind in der Regel alle zehn Jahre zu prüfen. Flüssiggasbehälter dagegen alle zwei Jahre durch eine befähigte Person. Für Flüssiggasflaschen bis 14 Kilogramm Füllgewicht gilt ein Prüfintervall  von fünf Jahren; Flüssiggasflaschen über 14 Kilogramm Füllgewicht sollten alle zehn Jahre durch eine befähigte Person geprüft werden.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen

Die Voraussetzungen für befähigte Personen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ festgelegt. Danach müssen befähigte Personen über ein besonderes Fachwissen über Gasanlagen verfügen. Dieses Fachwissen oder diese Sachkunde setzt sich zusammen aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung (oder Studium), aus einer einschlägigen Berufserfahrung und einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung. Das bedeutet, die befähigte Person kennt sich mit dem anerkannten Stand der Technik bezüglich Gasanlagen aus und kann die Vorschriften des Arbeitsschutzes anwenden. Dazu gehören insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung und deren technisches Regelwerk. Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für Gasanlagen sind insbesondere die DIN 31051, das Bundes-Immissionsschutzgesetz nebst Verordnungen, die Vorschriften und Regelwerke des Bundesverbandes der Unfallkassen und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke für Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit (BGVR). Eine weitere wichtige Erkenntnisquelle ist die Rechtsprechung vor allem zur Bewertung bei Schadensfällen.

Weiterbildungen zur Befähigten Person zur Prüfung von Gasanlagen

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