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Befähigte Person

Befähigte Personen zur Prüfung von Notduschen

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Notduschen sind wichtige Einrichtungen des Arbeitsschutzes

Notduschen erfüllen zum Beispiel in chemischen Laboratorien und Anlagen wichtige Schutzfunktionen. Mit Notduschen können Chemikalien und gefährliche Stoffe schnell aus den Augen oder von der Haut entfernt werden. Diese Schutzfunktion kann aber nur dann entfaltet werden, wenn sich die Augen- und Körperduschen in einem betriebssicheren Zustand befinden. Aus diesem Grund verlangen der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften von dem Unternehmer, dass Notduschen vor der ersten Inbetriebnahme und regelmäßig – mindestens monatlich – von einer befähigten Person geprüft werden. Die Prüfung soll die ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit der Notduschen gewährleisten.

Die Prüfung der Notduschen durch befähigte Personen

Die Augen- und Körperduschen müssen wenigstens einmal im Monat überprüft werden. Art, Umfang und Prüfungsintervall ergeben sich insbesondere aus der Gefährdungsbeurteilung. Diese kann durchaus kürzere Prüfungsfristen vorsehen – zum Beispiel nach häufiger Beanspruchung oder Änderungen im Laboratorium mit eventuellen Auswirkungen auf die Notduschen. Es empfiehlt sich eine Sicht- und Funktionsprüfung vorzunehmen. Kalkablagerungen lassen sich beispielsweise am Duschkopf erkennen. Bei der Prüfung sollte immer ein Funktionaltest durchgeführt werden. Das Aussehen und die Menge des geförderten Wassers können wichtige Erkenntnisse für die befähigte Person liefern. Die Ergebnisse der Prüfung sind durch die befähigte Person zu bewerten. Dabei ist sie nicht an Weisungen gebunden und darf wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden. Die Prüfung ist durch die befähigte Person zu dokumentieren.

Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“

Für die Prüfung muss der Unternehmer eine befähigte Person beauftragen. Erfüllt die Person die Voraussetzungen der Betriebssicherheitsverordnung und der diese ergänzende Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 nicht, kann die zuständige Stelle verlangen, dass die Prüfung wiederholt wird. Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 fordern von der befähigten Person eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein erfolgreiches Studium. Hier empfiehlt sich eine technische Ausbildung. Die befähigte Person muss einschlägige berufliche Erfahrungen mit Notduschen besitzen. Zudem hat sie durch ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit ein großes Fachwissen über den aktuellen Stand der Technik von Augen- und Körperduschen und darüber hinaus über die Regeln und Normen des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit.

Weiterbildungen zur Befähigten Person Notduschen

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Notduschen sind wichtige Einrichtungen des Arbeitsschutzes Notduschen erfüllen zum Beispiel in chemischen Laboratorien und Anlagen wichtige Schutzfunktionen. Mit Notduschen können Chemikalien und gefährliche Stoffe schnell aus den Augen oder von der Haut entfernt werden. Diese Schutzfunktion kann aber nur dann entfaltet werden, wenn sich die Augen- und Körperduschen in einem betriebssicheren Zustand befinden. Aus diesem