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Befähigte Person

Energiemanagement Beauftragter

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Was ist ein Energiemanagement-Beauftragter und warum ein Beauftragter für das Energiemanagement wichtig ist

Das Energiemanagement in Unternehmen verfolgt primär zwei Ziele. Einerseits bedeutet effizienter Umgang mit Energie eine deutliche und wichtige Entlastung der Umwelt. Die gesamte Gesetzgebung, insbesondere die der Europäischen Union, in Bezug auf Energie ist auf die Verfolgung klimapolitischer Ziele ausgerichtet. Ein weiteres Ziel für die Einführung eines Energiemanagementsystems in Unternehmen richtet sich ebenfalls auf die Einsparung von Energie. Damit verbunden ist eine Kostensenkung für das Unternehmen in Form von eingesparten Ausgaben für die Bereitstellung von Energie. Sich intensiv mit dem Gedanken des Energiemanagements zu beschäftigen, lohnt sich für Unternehmen auch finanziell. Damit dieses planmäßig, effizient und koordiniert geschieht, führen viele Unternehmen ein Energiemanagementsystem ein. Um ein solches System zu planen, einzuführen, umzusetzen und zu kontrollieren, ist ein Energiemanagement-Beauftragter erforderlich. Seine Aufgaben dabei sind vielfältig und beschränken sich nicht allein primär mit dem Energiemanagementsystem. Wie aber funktioniert ein Energiemanagementsystem und welche Aufgaben hat der zugehörige Beauftragte?

Die Aufgaben eines Energiemanagement-Beauftragten

Rechtlich werden die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem in der DIN EN SO 50001 definiert. Das Vorgehen ist in der Regel einheitlich. Zunächst wird der Ist-Zustand im Unternehmen erfasst. Eine Bestandsaufnahme quasi, bei der die Frage beantwortet wird: Wo wird wie und wie viel Energie verbraucht. Zuvor aber muss die Festlegung eines Ziels oder mehrerer Ziele erfolgen, die mit dem Energiemanagementsystem erreicht werden sollen – der sogenannte Soll-Zustand. Ausgehend von diesen beiden Größen werden die Maßnahmen festgelegt, die dabei helfen sollen, vom Ist-Zustand in den Soll-Zustand zu gelangen. Diese Maßnahmen müssen regelmäßig kontrolliert und überwacht werden. Erweisen sich die getroffenen Maßnahmen sich als nicht effektiv genug, um die Ziele – wohlmöglich in einer festgelegten Zeit – zu erreichen, müssen sie entsprechend angepasst werden. Auch dies ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Energiemanagement-Beauftragten. Ein derartiges Energiemanagementsystem muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Zum einen sind die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dabei ist die Rechtsetzung in diesen Bereich so vielschichtig mit nationaler und europäischer Gesetzgebung und erlassenen Vorschriften, dass ein Energiemanagement-Beauftragter über einschlägige Kenntnisse in diesem Bereich verfügen muss. Hinzu kommen die aus unternehmerischer Sicht nicht unrelevanten steuerlichen Aspekte, die sich aus dem Energiemanagementsystem ergeben können.

Die zentrale Figur im Energiemanagement – der Beauftragte Energiemanager

Die Einführung eines Energiemanagementsystems bindet zunächst zwangsläufig finanzielle Ressourcen. Ein gut ausgebildeter Energiemanagementbeauftragter ist jedoch in der Lage, diese Investitionen in kurzer Zeit wieder zu kompensieren und durch Kosteneinsparungen oder Einnahmegewinne entsprechend das Unternehmensergebnis zu verbessern. Positiv für das Unternehmen kann auch der Umstand sein, dass durch die Einführung eines Energiemanagementsystems mit Energiemanagement-Beauftragten ein verbessertes Image bei Kunden und Geschäftspartner hervorgerufen wird. Dafür muss das Energiemanagementsystem auch produktbezogen ausgerichtet sein. Eine Aufgabe, für die der Energiemanagement-Beauftragte zuständig ist. Damit ein Energiemanagementsystem im Unternehmen möglichst reibungslos funktionieren kann, muss es in die Prozesse im Betrieb integriert werden. So können energierelevante Vorgänge besser gelenkt werden. Der Energiemanagement-Beauftragte muss die Erfolgsfaktoren bei der  Umsetzung des Energiemanagementsystems kennen und erkennen. Er legt der Unternehmensführung ein Konzept für die Umsetzung des Energiemanagementsystems vor und zeichnet sich für die Durchführung verantwortlich. Dies erfordert vom Energiemanagement-Beauftragten gleichwohl eine hohe Kompetenz in Fragen der Kommunikation und der Bewusstseinsbildung. Weitere Stichpunkte, für die sich der Energiemanagement-Beauftragte verantwortlich zeigt, ist das Dokumentmanagement, die Energiedatenanalyse und die Erfassung, Auswertung und Beurteilung von Kennzahlen.

 

Weiterbildungen zum Energiemanagementbeauftragten

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