Ab Juni 2015 gelten neue Regelungen zum Arbeitsschutz
Am 7. Januar 2015 hat die Bundesregierung nach den Maßgaben des Bunderates der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung zugestimmt. Ziel der neuen Betriebssicherheitsverordnung ist die Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Für kleine und mittlere Unternehmen soll die Anwendung der Regelungen zum Arbeitsschutz für Arbeitsmittel erleichtert werden. Rechnung trägt die neue Betriebssicherheitsverordnung den besonderen Unfallschwerpunkten wie Instandhaltung, Betriebsstörungen und Manipulationen. Sie enthält darüber hinaus spezielle Vorgaben für die altersgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und berücksichtigt neu psychische und ergonomische Belastungen im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln.
Prüfungen werden in der neuen Betriebssicherheitsverordnung deutlich aufgewertet – Handlungsbedarf für Unternehmer
Die allgemeinen, für alle Arbeitsmittel geltenden Anforderungen, sind in der neuen Betriebssicherheitsverordnung enthalten, während spezielle Regelungen, die bestimmte Arbeitsmittel betreffen, in den Anlagen festgehalten werden. Die Prüfungen von Arbeitsmittel durch befähigte Personen werden als das wichtigste Element im Arbeitsschutz deutlich aufgewertet. So finden sich in der neuen Anlage 3 sehr konkrete Vorschriften für die Prüfungen von besonders gefährlichen Arbeitsmitteln wie Krane und Gasverbrauchseinrichtungen. Der Explosionsschutz wird verbessert und die Regelungen hierzu neu gestaltet. Im Blickpunkt der neuen Betriebssicherheitsverordnung stehen auch die Prüfer, die befähigten Personen. Unternehmen sind konkret verpflichtet, die erforderliche Sachkunde der befähigten Personen nachzuweisen, zum Beispiel durch das Zertifikat über die Teilnahme an einschlägigen Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen.
Neue Bestimmungen für Aufzugsanlagen und Zuständigkeitsverlagerung zur Gefahrstoffverordnung
Die neue Betriebssicherheitsverordnung legt für Aufzugsanlagen eine neue Prüfplakette fest. Nach Meinung von Fachleuten weisen etwa die Hälfte der Aufzugsanlagen Mängel auf. Die neue Prüfplakette soll bewirken, dass die vorgeschriebenen Prüfungen besser eingehalten werden. Nicht mehr in der Betriebssicherheitsverordnung enthalten sind die materiellen Anforderungen zum Explosions- und Brandschutz. Diese finden sich jetzt ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung. Damit wird ermöglicht, dass alle Gefährdungen, die von Gefahrstoffen ausgehen, durch eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung beurteilt werden. Auch das Explosionsschutzdokument ist zukünftig Bestandteil der Gefahrstoffverordnung (und nicht mehr der Betriebssicherheitsverordnung). Die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung tritt ab dem 1. Juni 2015 in Kraft.