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Befähigte Person

Befähigte Personen für Winden & Hub- und Zuggeräte

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Gesetzgeber und Berufsgenossenschaft fordern regelmäßige Prüfungen für Winden

Winden sind mechanische Hebezeuge. Sie dienen dazu, Materialien und Gegenstände zu heben, damit man an die sonst schwer zugänglichen Stellen unterhalb dieser gelangen kann. Wenn Winden versagen, sind die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter, aber auch enorme Sachwerte gefährdet. Deshalb werden für Winden umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen gefordert. Zahnstangenwinden zum Beispiel müssen mit einer Sicherung gegen das ungewollte Zurücklaufen der gehobenen Last versehen sein. Auch Sicherungen gegen Kurbel- und Hebelrückschlag sind obligatorisch. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften sehen zudem vor, dass Winden auf ihre Funktionalität und Sicherheit hin überprüft werden. Unterlässt der Arbeitgeber die erforderlichen Prüfungen, kann er bei einem Unfall haftbar gemacht werden.

Der Arbeitgeber bestellt die befähigte Person für die Prüfung von Winden

Der Berufsgenossenschafts-Grundsatz 956 „Hinweise zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten“ gibt wichtige Informationen für die Prüfungen von Winden. Danach müssen vier verschiedene Prüfungsanlässe unterschieden werden:

  • vor der erstmaligen Inbetriebnahme
  • bei gravierenden Änderungen
  • mindestens einmal im Jahr
  • bei außergewöhnlichen Ereignissen und nach Instandsetzungsarbeiten

Für die Prüfung kann der Arbeitgeber oder der Betreiber einen geeigneten Beschäftigten bestellen.

Wer erfüllt die Voraussetzungen als befähigte Person zur Prüfung von Winden?

Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 bestimmt die Voraussetzungen, die eine Person mitbringen muss, um als befähigte Person Prüfungen an Winden vornehmen zu dürfen. Danach muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrung nachweisen, die er bezüglich von Winden erworben hat. Darüber hinaus muss sich die befähigte Person mit den anerkannten Regeln der Technik sehr gut auskennen und die die Arbeitsschutzvorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung kennen und die Bestimmungen anwenden können. Diese Sachkunde lässt sich auf guten Lehrgängen erwerben und auf Verlangen der Berufsgenossenschaft nachweisen.

Die regelmäßige Prüfung einer Winde durch die befähigte Person kann Unfälle vermeiden

Das Hauptbetätigungsfeld einer befähigten Person ist die regelmäßige Prüfung der Winde, die wenigstens einmal im Jahr erfolgen muss. Dabei handelt es sich üblicherweise um Sicht- und Funktionsprüfungen. Geprüft wird, ob Bauteile beschädigt, verschlissen, korrodiert oder sonst verändert sind. Weiterhin, ob alle erforderlichen Sicherheitsvorrichtungen vollständig und wirksam sind. Weitere Hinweise enthält BGG 956-1 sowie die Betriebsanleitung des Herstellers. Die Prüfung ist zu dokumentieren und dieser Nachweis sollte wenigstens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.

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Gesetzgeber und Berufsgenossenschaft fordern regelmäßige Prüfungen für Winden Winden sind mechanische Hebezeuge. Sie dienen dazu, Materialien und Gegenstände zu heben, damit man an die sonst schwer zugänglichen Stellen unterhalb dieser gelangen kann. Wenn Winden versagen, sind die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter, aber auch enorme Sachwerte gefährdet. Deshalb werden für Winden umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen gefordert.