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Befähigte Person

Brandschutzbeauftragter für vorbeugende Brandschutzsicherheit

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Was ist ein Brandschutzbeauftragter

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, den Unternehmer in allen Fragen zum Brandschutz zu beraten. Er ist dem Unternehmer – ähnlich wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit direkt unterstellt und in seiner Aufgabe weisungsfrei. Der Arbeitnehmer bestellt den Brandschutzbeauftragten schriftlich. In dieser Bestellung sind sowohl die Zuständigkeit, die Rahmenbedingungen und besonders die Aufgaben zu definieren und zu fixieren. Zu den Rahmenbedingungen gehören unter anderem Antworten auf die Fragen wie Zutrittsmöglichkeiten zu den Liegenschaften des Unternehmens, Zugriff auf den Brandschutz tangierende Unterlagen aber auch Arbeitszeiten, Arbeitsmittel und Budget. Lässt sich im Unternehmen kein geeigneter Mitarbeiter finden, der diese Aufgabe übernimmt, kann der Arbeitgeber auch einen externen Brandschutzbeauftragten bestellen. Dabei ist verstärkt darauf zu achten, dass der externe Brandschutzbeauftragte gut in die (interne) Brandschutzorganisation eingebunden wird. In einem solchen Fall muss noch exakter festgelegt werden, welche Zuständigkeiten der externe Brandschutzbeauftragte erhält und wie er in die internen Abläufe und Rahmenbedingungen eingebunden werden kann.

Welche Aufgaben hat der Brandschutzbeauftragte?

Allgemein ausgedrückt ist der Brandschutzbeauftragte die zentrale Figur in allen Fragen des Brandschutzes. Er unterstützt und berät den Arbeitgeber hinsichtlich des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes. Eine wichtige Rolle spielt der Brandschutzbeauftragte im betrieblichen Notfallmanagement. Er erstellt und aktualisiert die Brandschutzordnung und wirkt bei der Beurteilung der Brandgefahr an den Arbeitsplätzen mit. Er berät, wenn Arbeitsverfahren feuergefährlich sind oder wenn mit brennbaren Arbeitsstoffen gearbeitet wird. Soweit Betriebsanweisungen den Brandschutz betreffen, ist der Brandschutzbeauftragte involviert und arbeitet die Schriftstücke entsprechend mit aus. Diese Mitwirkung gilt auch für Maßnahmen organisatorischer, technischer oder baulicher Art, soweit ein Bezug zum Brandschutz vorhanden ist. Der Brandschutzbeauftragte berät das Unternehmen bei der Ausstattung der Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsstätten mit Einrichtungen zum Feuerlöschen sowie bei der Auswahl der Löschmittel. Er spielt eine zentrale Figur bei der Erstellung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. Der Brandschutzbeauftragte prüft, ob zum Beispiel die Flucht- und Alarmpläne aktuell sind und plant, organisiert und führt Räumungsübungen durch.

Welche Qualifikation muss ein Brandschutzbeauftragter haben?

[ad name=“Brandschutz“]Die Voraussetzung zur Ausbildung ist mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung. Es ist sehr empfehlenswert, dass der Brandschutzbeauftragte Kenntnisse über die betriebsspezifischen brandschutzrelevanten Dinge besitzt. Aufgrund einer vorhandenen Ausbildung verfügen Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum höheren oder gehobenen Ausbildung sowie Personen mit einem abgeschlossenem Studium bzw. Fachhochschul-Abschluss Brandschutz über die Befähigung zum Brandschutzbeauftragten. Für eine verkürzte Ausbildung qualifizieren sich aktive Feuerwehrangehörige, die eine erfolgreiche Ausbildung zum Zugführer haben und Personen, die mindestens 140 Lehreinheiten als Brandschutztechniker besitzen. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist spätestens nach fünf Jahren zu wiederholen. Die Ausbildung selbst ist als ein modulares System angelegt. Es gibt einen theoretischen und einen praktischen Teil, an die sich weitere Fortbildungen anschließen. Die praktische Ausbildung beschäftigt sich insbesondere mit dem Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen. Die theoretische Ausbildung beinhaltet verschiedene Unterrichtseinheiten zu den Themen Brandlehre, rechtliche Grundlagen. Brandgefahren, Explosionsgefahren, baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, Geräte zur Brandbekämpfung, organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement. Die theoretische Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Nach dem Bestehen der Prüfung erhält der Teilnehmer einen Fachkundenachweis, der ihn berechtigt, als Brandschutzbeauftragter eingesetzt zu werden. Neben der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich, um die Aufgaben qualifiziert und fachgerecht ausführen zu können.

Die Stellung des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen

Im Gefüge der Organisation des Arbeitsschutzes in einem Betrieb nimmt der Brandschutzbeauftragte eine wichtige, zentrale Stellung ein. Der Brandschutzbeauftragte wird vom Unternehmer benannt und bestellt. Quasi im Gegenzug berät der Brandschutzbeauftragte den Unternehmer in allen Aspekten, die den Brandschutz betreffen. Damit nimmt der Brandschutzbeauftragte eine ähnliche Stellung ein wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass der Brandschutz Aufgabe aller im Betrieb arbeitenden Personen ist. Natürlich trägt der Unternehmer die Gesamtverantwortung auch für den Teilbereich Brandschutz im Rahmen seiner Verpflichtungen für den Arbeitsschutz. Er wird Aufgaben aus diesem Bereich auf geeignete Führungskräfte delegieren. Der Brandschutzbeauftragte berät auch diese Führungskräfte sowie unterweist die Mitarbeiter. Der Brandschutzbeauftragte ist grundsätzlich dem Unternehmer direkt unterstellt. Er ist frei von Weisungen und darf nicht benachteiligt werden, weil er die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten wahrnimmt.

Dauer und Inhalt der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Bevor der Brandschutzbeauftragte seine Aufgabe wahrnehmen kann, muss er seine Befähigung durch eine Ausbildung nachweisen. Diese Ausbildung darf nur in dafür qualifizierten Einrichtungen durchgeführt werden. Das können anerkannte Ausbildungsinstitute sein aber auch andere Einrichtungen, die nach der DGUV ausbilden. Wie so oft im Arbeitsschutz erfolgt die Ausbildung in mehreren Modulen. Zum Ausbildungssystem gehört auch eine anschließende Fortbildung, die weiter unten näher erläutert wird. Die normale Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst insgesamt 64 Einheiten je 45 Minuten. Die Einheiten sollten in einem Zeitraum von zwei Wochen unterrichtet werden. Die gesamte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollten die Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Bei der Ausbildung ist zu beachten, dass am Tag nicht mehr als zehn Einheiten überschritten werden. Die Pausen sind übrigens nicht als Unterrichtseinheit zu verstehen. Es besteht zudem Präsenzpflicht. Im praktischen Teil der Ausbildung stehen die Einrichtungen zum Feuerlöschen und deren Handhabung sowie ihre Funktionsweise im Fokus.

Was muss bei der Fortbildung vom Brandschutzbeauftragten beachtet werden?

Nach bestandener Ausbildung kann der Brandschutzbeauftragte seine Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen. Doch reicht die Ausbildung alleine auf Dauer nicht aus. Der Brandschutzbeauftragte ist verpflichtet, sich ständig fortzubilden. Das soll seine Kenntnisse über den Brandschutz auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Arbeits- bzw. Brandschutz und zum Stand der Technik halten. Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen muss der Brandschutzbeauftragte nachweisen. Innerhalb von drei Jahren muss der Brandschutzbeauftragte insgesamt 16 Einheiten nachweisen. Der Nachweis ist durch die Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme bzw. Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Die Fortbildung muss einschlägig sein. Dies können Seminare sein, die sich mit den speziellen Themen wie baulicher, organisatorischer oder anlagentechnischer Brandschutz befassen aber auch zu ganz bestimmten Einzelthemen wie Notfallmanagement, Räumung oder Explosionsschutz sein. Anerkannt werden aber auch Fortbildungen zur Didaktik, Präsentation und Kommunikation, da diese Kenntnisse auf diesen Gebieten die Durchführung der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten unterstützen und damit diesen förderlich sind. Auch Fachtagungen zum Brandschutz oder zu entsprechend einschlägigen Themen werden als Fortbildung für den Brandschutzbeauftragten anerkannt. Nimmt der Brandschutzbeauftragte seine Tätigkeit innerhalb von fünf Jahren nach der Ausbildung nicht wahr oder kann eine Fortbildung nicht nachgewiesen, ist die Ausbildung zu wiederholen.

Weiterbildungen und Fortbildung im Bereich Brandschutzbeauftragter

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