htt

Befähigte Person

Befähigte Personen zur Prüfung von Pressen

von

Die Schließbewegung bei Pressen birgt die größte Gefahr von Arbeitsunfällen

Pressen sind Maschinen, die zur Warm- und Kaltbearbeitung von Metallen eingesetzt werden. Hier können sowohl Werkstoffe als auch Gemenge verarbeitet werden. Bei Pressen erfolgt die Bewegung des Werkzeuges in einer gradlinigen Schließbewegung. Gerät dabei der Teil eines Körpers zwischen dem festen und dem beweglichen Komponenten der Presse während die Schließbewegung erfolgt, kann diese schwere Verletzungen nach sich ziehen. Pressen müssen daher immer in einem betriebssicheren Zustand sein. Der Zustand der Presse muss regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden. Für die Durchführung der Prüfungen ist der Unternehmer verantwortlich. Aus der Gefährdungsbeurteilung, die er für den Arbeitsplatz erstellt hat, folgert Art, Umfang und Frist der Prüfung. Rechtsgrundlage für die Prüfung bildet die Betriebssicherheitsverordnung. Kommt der Unternehmer dieser Verpflichtung nicht nach, droht ihm neben einem Bußgeld im Schadensfall ein Haftungsanspruch.

Befähigte Person muss die Voraussetzungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen

Der Unternehmer beauftragt eine befähigte Person mit der Durchführung der Prüfung. Diese Person kann auch ein Mitarbeiter des Unternehmens sein – sie muss allerdings die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen. Nach dieser Norm handelt es sich dann um eine befähigte Person zur Prüfung von Pressen, wenn sie aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrungen und Kenntnisse in der Lage ist, Pressen auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung bewerten zu können. Stellt die zuständige Behörde fest, dass die befähigte Person nicht geeignet für die Prüfung war, kann sie vom Unternehmer verlangen, dass die regelmäßige Prüfung wiederholt wird.

Die Voraussetzungen nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 Befähigte Person

Um den unbestimmten Rechtsbegriff „Befähigte Person“ zu konkretisieren, ergänzt die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 die Definition in der Betriebssicherheitsverordnung. Die TRBS 1203 fordert von der befähigten Person drei Bedingungen. Zunächst muss sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein erfolgreich absolviertes Studium nachweisen. Dabei sollte es sich um eine technische Ausbildung handeln. Weiterhin muss die befähigte Person eine einschlägige berufliche Erfahrung im Zusammenhang mit Pressen besitzen. Sie muss über eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der zu prüfenden Anlage verfügen. Dies bedeutet insbesondere, dass sie Kenntnis hat von den Regeln, Normen und Bestimmungen über den anerkannten und aktuellen Stand der Technik von Pressen und ähnlichen Anlagen. Die befähigte Person kennt die Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit wie das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften und kann diese anwenden.

Weiterbildungen zur Befähigten Person Pressen

No Events

Diesen Artikel teilen
Befähigte Personen zur Prüfung von Pressen Reviewed by on .

Die Schließbewegung bei Pressen birgt die größte Gefahr von Arbeitsunfällen Pressen sind Maschinen, die zur Warm- und Kaltbearbeitung von Metallen eingesetzt werden. Hier können sowohl Werkstoffe als auch Gemenge verarbeitet werden. Bei Pressen erfolgt die Bewegung des Werkzeuges in einer gradlinigen Schließbewegung. Gerät dabei der Teil eines Körpers zwischen dem festen und dem beweglichen Komponenten